Ich frage das Bezirksamt:
- Trifft es zu, dass die Bauanträge für die Köpenicker Str. 12 'Zelt - Interimsaufstellung für Verkauf Netto Marken - Discounter(Antrag auf Erteilung einer zeitlich befristeten BG für 24 Monate) und die Charlottenstr. 87 'Zusammenlegung der Räume N 6016-17 ohne Nutzungsänderung' zu spät - sprich erst nach Baubeginn - gestellt wurden?
- Hat das Bezirksamt in diesem Zusammenhang die Verhängung von Bußgeldern in Erwägung gezogen?
- Wieviel Prüfungen auf vorzeitigen Baubeginn hat das Bezirksamt 2014 durchgeführt?
Nachfrage:
- Wieviel Bußgelder und in welcher Höhe hat das Bezirksamt 2014 wegen zu spät gestelltem Bauantrag verhängt?
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Berlin, den 28.01.15
Bezirksstadtrat 3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Trifft es zu, dass die Bauanträge für die Köpenicker Str. 12 'Zelt - Interimsaufstellung für
Verkauf Netto Marken - Discounter(Antrag auf Erteilung einer zeitlich befristeten BG für 24
Monate) und die Charlottenstr. 87 'Zusammenlegung der Räume N 6016-17 ohne
Nutzungsänderung' zu spät - sprich erst nach Baubeginn - gestellt wurden?
Köpenicker Str. 12: Nein, es ist unzutreffend, bis zur Erteilung der Baugenehmigung als fliegender Bau genehmigt.
Charlottenstraße 87: Nein, unzutreffend, da verfahrensfrei.
2. Hat das Bezirksamt in diesem Zusammenhang die Verhängung von Bußgeldern in
Erwägung gezogen?
Nein, da unzutreffend.
3. Wieviel Prüfungen auf vorzeitigen Baubeginn hat das Bezirksamt 2014 durchgeführt?
Keine, da mit dem derzeit vorhandenen Personal nicht leistbar.
Nachfrage:
1. Wieviel Bußgelder und in welcher Höhe hat das Bezirksamt 2014 wegen zu spät gestelltem
Bauantrag verhängt?
Keine.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat