Drucksache - DS/1521/IV  

 
 
Betreff: Beabsichtigter Umbau des Fraenkelufers
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.01.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wird die Verkehrsberuhigung am Fraenkelufer im Falle der Realisierung der durch das Bezirksamt beabsichtigten Umbaumaßnahme de facto aufgehoben, da im Falle einer Realisierung der Uferweg laut der Planung als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet werden soll und damit nicht mehr Bestandteil des öffentlichen Straßenlandes wäre?

 

  1. Wie soll gewährleistet werden, dass Radfahrer nach der Durchführung des geplanten Umbaus Schritttempo fahren und auf Spaziergänger Rücksicht nehmen - vor allem, wenn der Uferweg tatsächlich als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet werden sollte?

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass - sofern der Umbau den bisher veranschlagten Kostenrahmen für den in Höhe von 750.000 ? überschreitet - der Uferweg und/oder die Straße nicht aus Kostengründen asphaltiert werden?

 

Nachfragen:

 

  1. Wie stellt das Bezirksamt eine Barrierefreiheit auf dem in Rede stehenden Abschnitt sicher - vor allem vor dem Hintergrund, dass die derzeit in der Planung enthaltene 20 m lange Rampe, die das Fraenkelufer an den Luisenstädtischen Kanal anbindet, laut der vom Bezirksamt favorisierten Planung ein Gefälle von 6 % haben würde und damit nicht zur Benutzung durch mobilitätseingeschränkte Personen geeignet bzw. nicht behindertengerecht wäre?

 

  1. Wie viele gesunde Bäume welcher Art werden bei Realisierung der Planung im Zuge der Umbaumaßnahme am Übergang vom Fraenkelufer zum Luisenstädtischen Kanal gefällt?

 

 

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Die vom Bezirksamt favorisierte Umbauplanung des Fraenkelufers beabsichtigt nicht nur die Interessen der direkt hier Wohnenden, sondern auch die Anforderungen aller anderen Nutzergruppen wie Fuß- und Radverkehr, Belange von älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen, Kindern sowie den Schutz vorhandenen Altbaubestand zu berücksichtigen.

Die Planung hat keine Auswirkung auf die widmungsrechtliche Situation. Das ist ein Vorschlag, der in der Debatte vorgetragen wurde, das ist mir bewusst, aber das ist jetzt nicht die Planung und das gleiche gilt entsprechend für die verkehrsrechtliche Anordnung, es bleibt verkehrsberuhigter Bereich.

 

zu Frage 2: Also wir haben im Moment die Situation, dass wir eine Breite haben von 4,50 m, die eingeschränkt wird durch die Fahrzeuge, die dort quergeparkt sind um ca. 60 cm, d.h., wir haben weniger als 4 m Durchlassbreite und in dieser Breite stehen dann auch noch an einigen Stellen mittig erhaltenswerte Bäume. So und deswegen haben wir gesagt, wir wollen das breiter anlegen, so dass analog, ich habe das glaube ich jetzt schon so oft erzählt, wie Gleisdreieckpark oder auch im Görlitzer Park ausreichend breite Wege entstehen, so dass sich Fußnger und Radfahrer begegnen können oder auch aneinander vorbeikommen ohne Behinderungen und dann überlassen wir es ihnen auch vor Ort Rücksicht aufeinander zu nehmen und zivilisiert an diesem Ufer entlang zu kommen.

Wir haben angeboten bei der Anhörung, an der Sie ja auch teilgenommen haben. Wir haben über 300 Leute persönlich angeschrieben ganz altmodisch mit Briefpost aufgrund der Adressen die wir hatten durch die Unterschriftensammlung hierher zu kommen in den BVV-Saal und mit uns die Planung noch mal zu diskutieren. Das haben wir am 15. Januar gemacht, wurde auch rege Gebrauch gemacht davon. Wir haben die Argumente ausgetauscht und ich habe dort auch angeboten einen Workshop zu machen, um über Details der Planung dann noch mal zu sprechen und Änderungen, soweit sinnvoll, vorzunehmen.

 

zu Frage 3: Eine Asphaltierung, die hier unterstellt wird, kommt nicht in Frage, schon aus fachlichen Gründen nicht. So, ich habe die Frage beantwortet.

 

 

zu Nachfrage 1: Die 6%ige Rampe Herr Müller, das müssen Sie nach den vielen Jahren, wo Sie hier für das Umweltthema und für die Planungsthemen sprechen, eigentlich wissen, entspricht natürlich voll und ganz den Vorgaben für eine barrierefreie und behindertengerechte Planung.

 

zu Nachfrage 2: Gesunde Bäume werden keine gefällt.

 

Herr Dahl:nnen Sie kurz skizzieren, wie der weitere Zeitablauf jetzt aussehen wird, welche Maßnahmen als nächstes erfolgen werden und wann mit dem Umbaubeginn gerechnet werden kann?

 

zu Nachfrage 3: Also die endgültige Planung wird bei der Senatsverwaltung eingereicht jetzt im 1. Quartal und die Baumaßnahme beginnt nächstes Jahr. Fertigstellung schätzungsweise dann, wenn wir zeitig anfangen können, auch nächstes Jahr.

 

 
 

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