Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 28.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolutionen      
Ö 5.1  
Keine weitere Verlängerung der A 100 nach Friedrichshain  
DS/1450/IV  
Ö 5.2  
Gegen Anschläge auf Politikerinnen und Politiker
DS/1462/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Wo investiert der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg?  
DS/1507/IV  
Ö 6.2  
Keine Million Euro für die Sanierung von Schultoiletten im Bezirk?  
DS/1510/IV  
Ö 6.3  
Mängel bei den Sanierungsarbeiten in den Häusern Frankfurter Allee 5-27 der Home-Center-Liegenschaften (HCL) II  
DS/1520/IV  
Ö 6.4  
Beabsichtigter Umbau des Fraenkelufers  
DS/1521/IV  
Ö 6.5  
Ende 2014 ist wann? Anliegenmanagement im Bezirk  
DS/1518/IV  
Ö 6.6  
Haushaltsdefizit durch vom Land nicht finanzierte Schulgebäude  
DS/1501/IV  
Ö 6.7  
"Saubere Spree" - Wie weiter mit dem Pilotprojekt am Osthafen?  
DS/1508/IV  
Ö 6.8  
Kein Interesse an einer sauberen Spree?  
DS/1511/IV  
Ö 6.9  
Kreuzberger Wein  
DS/1509/IV  
Ö 6.10     Wie weiter mit dem Tiergehege im Viktoria-Park  
DS/1512/IV  
Ö 6.11     Wohnungslosentagesstätte für Erwachsene in der Cuvrystraße  
DS/1513/IV  
Ö 6.12     Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen  
DS/1522/IV  
Ö 6.13     Bezirkliche Willkommenskultur  
DS/1514/IV  
Ö 6.14     Tut XP immer noch weh?  
DS/1519/IV  
Ö 6.15     Umwidmung von Investitionsmitteln in die bauliche Unterhaltung  
DS/1515/IV  
Ö 6.16     Zukunft des Info-Pavillons "Haus der 28 Türen" auf dem Oranienplatz  
DS/1516/IV  
Ö 6.17     Auswirkungen der Haushaltssperre und weiterer Einsparungen in 2015  
DS/1517/IV  
Ö 6.18     Zukunft der Abwasserspeicheranlage im Osthafen  
DS/1502/IV  
Ö 6.19     Kindergarten-App, weitere Handy-Apps & Open Data  
DS/1503/IV  
Ö 6.20     Abwasserspeicher Osthafen  
DS/1504/IV  
Ö 6.21     Bauanträge zu spät gestellt  
DS/1505/IV  
Ö 6.22     Windows Support  
DS/1506/IV  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Pettenkofer Grundschule früher erweitern und daher in der Investitionsplanung vorziehen  
Enthält Anlagen
DS/1491/IV  
Ö 7.2  
08. Mai 2015  
Enthält Anlagen
DS/1494/IV  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1  
Ausstellung "Der Weg zur deutschen Einheit"  
Enthält Anlagen
DS/1453/IV  
Ö 8.2  
Allmende e.V. vor der Verdrängung bewahren!  
Enthält Anlagen
DS/1456/IV  
Ö 8.3  
Parkraumbewirtschaftung
Enthält Anlagen
DS/1484/IV  
Ö 9     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 9.1  
Free the robots!
Enthält Anlagen
DS/0520/IV  
Ö 9.2  
Dragonerareal für sozialen Wohnungsbau, Handwerk und kulturelle Nutzung sichern
Enthält Anlagen
DS/1363/IV  
Ö 9.3  
Keine Tatsachen durch Abriss schaffen - SEZ als Sportstandort entwickeln  
Enthält Anlagen
DS/1410/IV  
Ö 10     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 10.1     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
Enthält Anlagen
DS/0045-114/IV  
Ö 10.2     Volksbegehren "100 % Tempelhofer Feld" - Direkte Demokratie unterstützen!  
Enthält Anlagen
DS/0541/IV  
Ö 10.3  
Demografiekonzept für Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/0543/IV  
Ö 10.4  
Mietwohnungen in Riehmers Hofgarten erhalten - Umwandlung in Eigentumswohnungen verhindern  
Enthält Anlagen
DS/0746/IV  
Ö 10.5     Ausstellung zum KZ Columbia-Haus nutzen  
Enthält Anlagen
DS/1059/IV  
Ö 10.6  
Beratung für Flüchtlingsfamilien über Schul- und Bildungsabschlüsse  
Enthält Anlagen
DS/1208/IV  
Ö 10.7  
Rettet die "Unerhörte Musik"  
Enthält Anlagen
DS/1232/IV  
Ö 10.8     Erhalt der Obdachloseneinrichtung "Kiez-Café" in der Friedrichshainer Wühlischstraße  
Enthält Anlagen
DS/1291/IV  
Ö 10.9  
Nutzung freiwerdender Mittel aus der BAFÖG-Novelle für die Sanierung von Schulen  
Enthält Anlagen
DS/1368/IV  
Ö 10.10  
Holzmarkt  
Enthält Anlagen
DS/1379/IV  
Ö 10.11  
Planung einer Schulsporthalle auf den Tennisplätzen des Laskersportplatzes  
Enthält Anlagen
DS/1412/IV  
Ö 10.12  
Turnhalle statt Tennisplätze?  
Enthält Anlagen
DS/1418/IV  
Ö 10.13     15 Jahre erfolgreiche Arbeit des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit  
Enthält Anlagen
DS/1423/IV  
Ö 10.14  
Erweiterung der Geschäftsordnung unter VII "Bürger*innenbeteiligung"  
DS/1446/IV  
Ö 10.15  
Bebauungsplan 2-47 für das Gebiet zwischen Simplonstraße, Hassestraße, Revaler Straße und Niemannstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Aufstellung des Bebauungsplans 2-47 Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren  
Enthält Anlagen
DS/1457/IV  
Ö 10.16  
Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit  
Enthält Anlagen
DS/1486/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  sich entsprechend dieser Vorlage auf allen Ebenen (Bezirk und Land) für die Sicherung der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im Doppelhaushalt 2016/17 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin einzusetzen.

 

Ergebnisse der bisherigen Gespräche der U AG des Jugendhilfeausschuss zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit Friedrichshain-Kreuzberg sind die Vereinbarung von drei Hauptzielen und die Auflistung mehrerer möglicher Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele.

 

Ziele

  • Der Druck auf die Landesebene, sich für eine auskömmliche Finanzierung in der Kinder- und Jugendarbeit  in Berlin einzusetzen, muss auf allen Ebenen erhöht werden.
  • Sicherung der Finanzierung der Kinder - und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im nächsten Doppelhaushalt 2016/2017 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
  • Die Entwicklung eines Jugendförderungsgesetzes auf Landesebene wird aktiv unterstützt.

 

Zudem wurde der Bericht der AG JFE der Geschäftsstelle Produktkatalog zur produkt-budgetierten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit mit möglichen Auswirkungen bei der Umsetzung behandelt und der Kreislauf von Budgetplanung und Haushaltsaufstellung für das Produkt der Kinder- und Jugendarbeit mit den potentiellen Auswirkungen von veränderten Zuweisungen durch das Land Berlin dargestellt und diskutiert.

 

Im Ergebnis dieser Diskussionen wurde den Vertreter/innen der Fach-AG Kinder- und Jugendarbeit §11 SGB VIII in dieser U AG deutlich, dass bis zur Erreichung einer veränderten Finanzierungssystematik Interimslösungen zur Finanzierungssicherung im Doppelhaushalt 2016/2017 gefunden werden müssen, die eine weitere schrittweise systembedingte Reduzierung von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln verhindern.

 

Die Fach-AG Kinder- und Jugendarbeit § 11 SGB VIII möchte verhindern, dass die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung hierbei gegeneinander ausgespielt werden. Finanzierungssicherung muss für alle drei Bereiche gegeben sein. Es darf nicht ein Bereich zu Ungunsten des anderen gestärkt werden.

 

Im Ergebnis dieser Diskussionen fordern die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit der Fach AG § 11 SGB VIII:

  • Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Friedrichshain-Kreuzberg müssen sich innerhalb ihrer Fraktionen und darüber hinaus auf der Landesebene dafür einsetzen, dass als Interimslösung die Träger der Angebote nach § 11, 13.1 und 16 SGB VIII in den Bezirken im Doppelhaushalt 2016/2017 finanziell in die Lage versetzt werden, die bestehenden Angebote in gleichem Umfang aufrecht zu erhalten und Tarifanpassungen vornehmen zu können. Hierfür ist eine dafür zweckgebundene Plafondserhöhung für die Bezirkshaushalte erforderlich, aber auch im Bezirkshaushalt müssen die Mittel des Plafonds zweckgebunden eingesetzt werden.

 

Auf Landesebene wird eine Interimslösung für die Kinder- und Jugendarbeit u.a. über die Prüfung der Einführung eines Plausibilitätskostensatzes für das Produkt der Kinder- und Jugendarbeit versucht. Dieser Plausibilitätskostensatz hält aktuell noch viele Unwägbarkeiten bereit, u.a. den Einbezug von Ehrenamtlichkeit mittels festgelegter prozentualer Anteile und würde für unseren Bezirk aus heutiger Sicht zu einer deutlichen Reduzierung von Zuweisungen für das Produkt Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft führen.

 

Deutlich wurde, dass die o.g. Ziele der U AG nur mittelfristig erreicht werden können. Kurzfristig haben die Träger der Angebote nach § 11, 13.1 und 16 SGB VIII mit der Tatsache zu kämpfen, dass Tarifsteigerungen ohne Erhöhung der Transfermittel i.d.R. zur Verringerung von Personal- bzw. Sachmitteleinsatz führen, dass anderweitige Kostenerhungen zu Lasten der Arbeitsmittel vor Ort umgesetzt werden müssen und ggf. Angebotsstunden wegfallen, mit den bekannten negativen Auswirkungen auf die Produkte im Rahmen der Budgetierung der Folgejahre.

 

Aus diesem Grunde fordern die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit der Fach AG § 11 SGB VIII:

Die bezirklichen Spielräume müssen so ausgeschöpft werden, dass im Falle weiterer Kürzungen im Rahmen der Jugendhilfe in Friedrichshain-Kreuzberg, diese nicht zu Lasten der Bereiche § 11, 13.1 und 16 SGB VIII erfolgen. Die Sicherung der Finanzierung auf dem Niveau des Haushalts 2014/15, sowie die Einbeziehung der Tarifsteigerungen ab 2015 sollen für den kommenden Haushalt 2016/17 beschlossen werden.

Der Argumentationsgrundlage, dass für Angebote dieser Bereiche zwar ein allgemeiner Rechtsanspruch besteht, jedoch kein individuell einklagbarer Rechtsanspruch gegeben ist, muss von Seiten der Jugendhilfepolitik entgegen gesetzt werden, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht für diese Angebote sowohl im Land Berlin als auch auf bezirklicher Ebene gegeben ist. Für den Bereich § 11 SGB VIII ist im AG KJHG der Rechtsanspruch im Land Berlin mit 10% der Jugendhilfemittel festgeschrieben worden. Dies erfordert bereits bei der Haushaltsplanaufstellung eine Bereitstellung von ausreichenden Mitteln, die für die Sicherstellung der entsprechenden Angebote erforderlich ist.

 

Eine Aufstellung zur sachgerechten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk auf Basis der aktuell finanzierten Einrichtungen und Projekte nach §11 SGB VIII anhand der im Land Berlin vorhandenen Ausstattungsstandards kann kurzfristig für den Jugendhilfeausschuss erfolgen.

nschenswert wäre eine vergleichbare Aufstellung für die im Bezirk finanzierten Einrichtungen und Projekte nach §§ 13.1 und 16 SGB VIII.

 

 

BVV 28.01.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  sich entsprechend dieser Vorlage auf allen Ebenen (Bezirk und Land) für die Sicherung der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im Doppelhaushalt 2016/17 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin einzusetzen.

 

Ergebnisse der bisherigen Gespräche der U AG des Jugendhilfeausschuss zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit Friedrichshain-Kreuzberg sind die Vereinbarung von drei Hauptzielen und die Auflistung mehrerer möglicher Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele.

 

Ziele

  • Der Druck auf die Landesebene, sich für eine auskömmliche Finanzierung in der Kinder- und Jugendarbeit  in Berlin einzusetzen, muss auf allen Ebenen erhöht werden.
  • Sicherung der Finanzierung der Kinder - und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im nächsten Doppelhaushalt 2016/2017 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
  • Die Entwicklung eines Jugendförderungsgesetzes auf Landesebene wird aktiv unterstützt.

 

Zudem wurde der Bericht der AG JFE der Geschäftsstelle Produktkatalog zur produkt-budgetierten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit mit möglichen Auswirkungen bei der Umsetzung behandelt und der Kreislauf von Budgetplanung und Haushaltsaufstellung für das Produkt der Kinder- und Jugendarbeit mit den potentiellen Auswirkungen von veränderten Zuweisungen durch das Land Berlin dargestellt und diskutiert.

 

Im Ergebnis dieser Diskussionen wurde den Vertreter/innen der Fach-AG Kinder- und Jugendarbeit §11 SGB VIII in dieser U AG deutlich, dass bis zur Erreichung einer veränderten Finanzierungssystematik Interimslösungen zur Finanzierungssicherung im Doppelhaushalt 2016/2017 gefunden werden müssen, die eine weitere schrittweise systembedingte Reduzierung von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln verhindern.

 

Die Fach-AG Kinder- und Jugendarbeit § 11 SGB VIII möchte verhindern, dass die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung hierbei gegeneinander ausgespielt werden. Finanzierungssicherung muss für alle drei Bereiche gegeben sein. Es darf nicht ein Bereich zu Ungunsten des anderen gestärkt werden.

 

Im Ergebnis dieser Diskussionen fordern die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit der Fach AG § 11 SGB VIII:

  • Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Friedrichshain-Kreuzberg müssen sich innerhalb ihrer Fraktionen und darüber hinaus auf der Landesebene dafür einsetzen, dass als Interimslösung die Träger der Angebote nach § 11, 13.1 und 16 SGB VIII in den Bezirken im Doppelhaushalt 2016/2017 finanziell in die Lage versetzt werden, die bestehenden Angebote in gleichem Umfang aufrecht zu erhalten und Tarifanpassungen vornehmen zu können. Hierfür ist eine dafür zweckgebundene Plafondserhöhung für die Bezirkshaushalte erforderlich, aber auch im Bezirkshaushalt müssen die Mittel des Plafonds zweckgebunden eingesetzt werden.

 

Auf Landesebene wird eine Interimslösung für die Kinder- und Jugendarbeit u.a. über die Prüfung der Einführung eines Plausibilitätskostensatzes für das Produkt der Kinder- und Jugendarbeit versucht. Dieser Plausibilitätskostensatz hält aktuell noch viele Unwägbarkeiten bereit, u.a. den Einbezug von Ehrenamtlichkeit mittels festgelegter prozentualer Anteile und würde für unseren Bezirk aus heutiger Sicht zu einer deutlichen Reduzierung von Zuweisungen für das Produkt Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft führen.

 

Deutlich wurde, dass die o.g. Ziele der U AG nur mittelfristig erreicht werden können. Kurzfristig haben die Träger der Angebote nach § 11, 13.1 und 16 SGB VIII mit der Tatsache zu kämpfen, dass Tarifsteigerungen ohne Erhöhung der Transfermittel i.d.R. zur Verringerung von Personal- bzw. Sachmitteleinsatz führen, dass anderweitige Kostenerhöhungen zu Lasten der Arbeitsmittel vor Ort umgesetzt werden müssen und ggf. Angebotsstunden wegfallen, mit den bekannten negativen Auswirkungen auf die Produkte im Rahmen der Budgetierung der Folgejahre.

 

Aus diesem Grunde fordern die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit der Fach AG § 11 SGB VIII:

Die bezirklichen Spielräume müssen so ausgeschöpft werden, dass im Falle weiterer Kürzungen im Rahmen der Jugendhilfe in Friedrichshain-Kreuzberg, diese nicht zu Lasten der Bereiche § 11, 13.1 und 16 SGB VIII erfolgen. Die Sicherung der Finanzierung auf dem Niveau des Haushalts 2014/15, sowie die Einbeziehung der Tarifsteigerungen ab 2015 sollen für den kommenden Haushalt 2016/17 beschlossen werden.

Der Argumentationsgrundlage, dass für Angebote dieser Bereiche zwar ein allgemeiner Rechtsanspruch besteht, jedoch kein individuell einklagbarer Rechtsanspruch gegeben ist, muss von Seiten der Jugendhilfepolitik entgegen gesetzt werden, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht für diese Angebote sowohl im Land Berlin als auch auf bezirklicher Ebene gegeben ist. Für den Bereich § 11 SGB VIII ist im AG KJHG der Rechtsanspruch im Land Berlin mit 10% der Jugendhilfemittel festgeschrieben worden. Dies erfordert bereits bei der Haushaltsplanaufstellung eine Bereitstellung von ausreichenden Mitteln, die für die Sicherstellung der entsprechenden Angebote erforderlich ist.

 

Eine Aufstellung zur sachgerechten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk auf Basis der aktuell finanzierten Einrichtungen und Projekte nach §11 SGB VIII anhand der im Land Berlin vorhandenen Ausstattungsstandards kann kurzfristig für den Jugendhilfeausschuss erfolgen.

nschenswert wäre eine vergleichbare Aufstellung für die im Bezirk finanzierten Einrichtungen und Projekte nach §§ 13.1 und 16 SGB VIII.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 28.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Jugendhilfeausschuss,

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung (federführend)

 

 

PHI 24.11.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.11.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    28.01.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.16 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    28.10.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.24 - überwiesen
   
   
    24.11.2015 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    25.11.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 10.17  
Überprüfung der Verständlichkeit von Antragsformularen  
Enthält Anlagen
DS/1487/IV  
Ö 10.18  
Öffnungszeiten im Spreewaldbad  
Enthält Anlagen
DS/1489/IV  
Ö 10.19  
VHS-Sprachkursangebot für Flüchtlinge zügig aufstocken!  
Enthält Anlagen
DS/1490/IV  
Ö 10.20  
Schulentwicklungsplanung: Den tatsächlichen Bedarf an Schulplätzen aktualisieren und den Investitionsbedarf für Schulerweiterungen aufzeigen  
Enthält Anlagen
DS/1492/IV  
Ö 10.21  
Entmündigung der Bezirke stoppen  
Enthält Anlagen
DS/1493/IV  
Ö 10.22  
Bürgerschaftliches Engagement sichern - FreiwilligenAgentur stärken  
Enthält Anlagen
DS/1495/IV  
Ö 10.23  
Bebauungsplan VI-4-1ab für eine Teilfläche des Grundstücks Gitschiner Str. 21, 22 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: erneute BVV- Beschlussfassung und Entscheidung über den Bebauungsplan VI-4-1ab  
Enthält Anlagen
DS/1496/IV  
Ö 10.24     Beirat für Integration und Migration hier: Änderung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
DS/1497/IV  
Ö 10.25  
Barrierefreie PDF-Dokumente im Bezirk  
DS/1498/IV  
Ö 10.26  
Finanzierung der Geschäftsstelle im Bündnis für Wirtschaft und Arbeit  
Enthält Anlagen
DS/1499/IV  
Ö 10.27  
Neues Betriebskonzept der Bona-Peiser-Bibliothek  
Enthält Anlagen
DS/1500/IV  
               
 
 

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