Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bis Dezember 2012 ein Gesamtkonzept für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und der städtebaulichen Eigenart der jeweils für schutzwürdig erachteten Gebiete gemäß § 172 BauGB, insbesondere § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Milieuschutz) für den Ortsteil Friedrichshain vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, für welche Gebiete außer dem dort einzigen Erhaltungssatzungsgebiet Boxhagener Platz Schutzbedarf im Sinne des Gesetzes besteht.
Auf Grundlage dieses Konzepts sollen soweit erforderlich unverzüglich entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, um für bestimmte Gebiete entsprechende Satzungen nach § 172 BauGB beschließen zu können.
Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, unverzüglich den zusätzlichen Personalbedarf zu benennen, der im Falle des Erlasses einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung durch den Senat auf den Bezirk zukäme, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen dort zu verhindern, wo dieses zu weiteren Anspannungen auf dem Wohnungsmarkt führen kann.
Begründung:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung plant den Erlass einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung, um die weitere Umwandlung von Mietwohnungen in Milieuschutzgebieten zu verhindern. Da im Ortsteil bislang keine Milieuschutzsatzungen bestehen, ist dringender Handlungsbedarf geboten, da sonst dort die Umwandlungsgenehmigungsverordnung nicht zur Anwendung gelangen kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.
StadtQM 17.10.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bis Dezember 2012 ein Gesamtkonzept für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und der städtebaulichen Eigenart der jeweils für schutzwürdig erachteten Gebiete gemäß § 172 BauGB, insbesondere § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Milieuschutz) für den Ortsteil Friedrichshain vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, für welche Gebiete außer dem dort einzigen Erhaltungssatzungsgebiet Boxhagener Platz Schutzbedarf im Sinne des Gesetzes besteht.
Nach Vorstellung des Konzepts im Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten sollen auf Grundlage dieses Konzepts soweit erforderlich unverzüglich entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, um für bestimmte Gebiete entsprechende Satzungen nach § 172 BauGB beschließen zu können.
Die entsprechende Finanzierung ist im Haushaltsergänzungsplan 2013 vorsorglich zu veranschlagen.
Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, unverzüglich den zusätzlichen Personalbedarf zu benennen, der im Falle der Ausweitung der Erhaltungssatzung entsteht und im Falle des Erlasses einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung durch den Senat auf den Bezirk zukäme, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen dort zu verhindern, wo dieses zu weiteren Anspannungen auf dem Wohnungsmarkt führen kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bis Dezember 2012 ein Gesamtkonzept für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und der städtebaulichen Eigenart der jeweils für schutzwürdig erachteten Gebiete gemäß § 172 BauGB, insbesondere § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Milieuschutz) für den Ortsteil Friedrichshain vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, für welche Gebiete außer dem dort einzigen Erhaltungssatzungsgebiet Boxhagener Platz Schutzbedarf im Sinne des Gesetzes besteht.
Nach Vorstellung des Konzepts im Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten sollen auf Grundlage dieses Konzepts soweit erforderlich unverzüglich entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, um für bestimmte Gebiete entsprechende Satzungen nach § 172 BauGB beschließen zu können.
Die entsprechende Finanzierung ist im Haushaltsergänzungsplan 2013 vorsorglich zu veranschlagen.
Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, unverzüglich den zusätzlichen Personalbedarf zu benennen, der im Falle der Ausweitung der Erhaltungssatzung entsteht und im Falle des Erlasses einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung durch den Senat auf den Bezirk zukäme, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen dort zu verhindern, wo dieses zu weiteren Anspannungen auf dem Wohnungsmarkt führen kann.
BVV 20.03.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die vollständige Textfassung steht Ihnen online
(http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/) zur Verfügung
und wird Ihnen auf Anfrage
(bvv-fk@ba-fk.berlin.de) digital zugesandt.
Die vollständige Druckfassung erhalten die Mitglieder der Fachausschüsse und die Fraktionsbüros.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.
StadtQM 17.04.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.