Drucksache - DS/0444/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wann und in welcher Weise wurden Anwohner und BVV über die geplante Neugestaltung des Nordufers des Landwehrkanals zwischen Baerwald- und Admiralbrücke unterrichtet?
2. Findet die für Mitte Dezember geplante Entwurfspräsentation öffentlich statt, so dass insbesondere Anwohnern schon vor der Entscheidung der Jury die Möglichkeit eingeräumt wird, steuernd in den Entscheidungsprozess einzugreifen – oder ist die Bürgerbeteiligung erst nach der Entscheidung der Jury geplant?
3. Wird Lärmschutz der Anwohner ein Entscheidungskriterium der Jury sein?
Nachfragen: 1. Wann plant das Bezirksamt die Realisierung des Siegerentwurfes? 2. Wie weit ist das Verfahren zur Neugestaltung der Admiralbrücke gediehen, welche Veränderungen sollen vorgenommen werden und wann kann mit dem tatsächlichen Beginn der Arbeiten verbindlich gerechnet werden?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 31.10.12 Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice (UVGI) - 3260 - Stadtrat
Ihre o. g. Mündliche Anfrage vom 22.10.2012 beantworte ich Ihnen wie folgt:
1. Wann und in welcher Weise wurden Anwohner und BVV über die geplante Neugestaltung des Nordufers des Landwehrkanals zwischen Baerwald- und Admiralbrücke unterrichtet?
Antwort: Die Anwohnerinnen und Anwohner und die BVV werden nach Absprache mit dem zuständigen Fachbereich Stadtplanung Anfang 2013 über die geplanten Maßnahmen unterrichtet. Bereits am 05.11.2012 wird im „Landwehrkanalforum“ die Planungsmaßnahme vorgestellt.
2. Findet die für Mitte Dezember geplante Entwurfspräsentation öffentlich statt, so dass insbesondere Anwohnern schon vor der Entscheidung der Jury die Möglichkeit eingeräumt wird, steuernd in den Entscheidungsprozess einzugreifen – oder ist die Bürgerbeteiligung erst nach der Entscheidung der Jury geplant?
Antwort: Bei der Präsentation werden Vorentwürfe von 5 Planungsbüros vorgestellt; die wesentlich detailliertere Entwurfsphase beginnt erst 2013 nach der Beteiligungsphase. Die Jurysitzung selbst ist nicht öffentlich. Das Verfahren, Vorentwürfe von konkurrierenden Planungsbüros erstellen zu lassen, wird seit mindestens 10 Jahren in dieser Form im Bezirk praktiziert und hat sich bewährt.
3. Wird Lärmschutz der Anwohner ein Entscheidungskriterium der Jury sein?
Antwort: Bei der Wegesanierung und den Bepflanzungsmaßnahmen wird der übliche Lärm des Garten- und Landschaftsbaus entstehen. Von der Maßnahme ist nicht der Kanal selbst betroffen. Diese Sanierungsmaßnahme, bei der es zu höheren Lärmimmissionen kommen kann, bleibt dem WSA vorbehalten.
Nachfragen:
1. Wann plant das Bezirksamt die Realisierung des Siegerentwurfes?
Antwort: Der Fachbereich Stadtplanung teilt mit, dass noch nicht bekannt ist, wann Mittel zur Realisierung zur Verfügung stehen. Frühestens 2014/2015 kann mit einer Realisierung gerechnet werden.
2. Wie weit ist das Verfahren zur Neugestaltung der Admiralbrücke gediehen, welche Veränderungen sollen vorgenommen werden und wann kann mit dem tatsächlichen Beginn der Arbeiten verbindlich gerechnet werden?
Antwort: Eine Neugestaltung der Admiralbrücke ist im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ nicht vorgesehen. Die Maßnahme, die sich hauptsächlich auf Grünverbindungen konzentriert, endet vor der Admiralbrücke.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Dez UVGI
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