Drucksache - DS/0435/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Vorfahrtsregelungen in der Zossener Straße zwischen Blücherstraße und Gneisenaustraße aufzuheben.
Begründung:
Die Zossener Straße ist in diesem Abschnitt eine Tempo 30 Zone in der eine Vorfahrtsregelung nicht zulässig ist. Die Aufhebung dieser Regelung würde dazu beitragen die Geschwindigkeit in der Straße zu reduzieren und Durchgangsverkehr heraushalten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 14.11.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Vorfahrtsregelungen in der Zossener Straße zwischen Blücherstraße und Gneisenaustraße aufzuheben.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Vorfahrtsregelungen in der Zossener Straße zwischen Blücherstraße und Gneisenaustraße aufzuheben.
Vorlage zur Kenntnisnahme: siehe DS/1856/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 16.03.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 11.05.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.05.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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