Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird
beauftragt, in enger Kooperation mit dem Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg
dafür zu sorgen, dass die zuständigen Ausschüsse der BVV (Soziales,
Bauen/Wohnen) regelmäßig zum Ende des Monats darüber informiert werden, wie viele ALG II Empfängern unseres Bezirks
aufgefordert werden ihre Wohnkosten zu reduzieren, wie viele umziehen müssen
und wie viele die Differenz selber zahlen. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang
auch darzustellen, ob und in welchem zahlenmäßigen Umfang durch Anwendung der
sogenannten Härtefallklauseln ein Umzug verhindert werden konnte.
Begründung:
Die von
TOPOS Stadtforschung erstellte Studie „Sozialstruktur und
Lebensverhältnisse der Hartz IV-Empfänger in Friedrichshain-Kreuzberg“
kam zu dem alarmierenden Ergebnis, dass bis zu einem Drittel der von Hartz IV
betroffenen Haushalte trotz Anwendung der sogenannten Härtefallregelungen
voraussichtlich umziehen müssen. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass die
entsprechenden Entwicklungstendenzen beobachtet und falls notwendig
korrigierende Eingriffe vorgenommen werden.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
DS/1915/II wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit (Federführung) und
für Bauen und Wohnen überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird
beauftragt, in enger Kooperation mit dem Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg
dafür zu sorgen, dass die zuständigen Ausschüsse der BVV (Soziales, Bauen/Wohnen)
regelmäßig zum Ende des Quartals darüber informiert werden, wie viele ALG II Empfängern unseres Bezirks
aufgefordert werden ihre Wohnkosten zu reduzieren, wie viele umziehen müssen
und wie viele die Differenz selber zahlen. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang
auch darzustellen, ob und in welchem zahlenmäßigen Umfang durch Anwendung der
sogenannten Härtefallklauseln ein Umzug verhindert werden konnte.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird
beauftragt, in enger Kooperation mit dem Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg
dafür zu sorgen, dass die zuständigen Ausschüsse der BVV (Soziales,
Bauen/Wohnen) monatlich darüber informiert werden, wie viele ALG II Empfängern unseres Bezirks
aufgefordert werden ihre Wohnkosten zu reduzieren und wie viele umziehen
müssen. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang auch darzustellen, ob und in
welchem zahlenmäßigen Umfang durch Anwendung der sogenannten Härtefallklauseln
ein Umzug verhindert werden konnte.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das BA wird
beauftragt, in enger Kooperation mit dem Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg
dafür zu sorgen, dass die zuständigen Ausschüsse der BVV (Soziales,
Bauen/Wohnen) monatlich darüber informiert werden, wie viele ALG II Empfängern unseres Bezirks
aufgefordert werden ihre Wohnkosten zu reduzieren und wie viele umziehen
müssen. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang auch darzustellen, ob und in
welchem zahlenmäßigen Umfang durch Anwendung der sogenannten Härtefallklauseln
ein Umzug verhindert werden konnte.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text
siehe Anlage !
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in die Ausschüsse für Bauen und Wohnen und
Soziales
und Gesundheit (ff) überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.