Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stelle "2. Referent/in" im Geschäftsbereich Ordnungsamt der Abteilung für Verkehr, Grünflächen, Ordnung, Umwelt wird nicht aus dem Kapitel 3330, Titel 42801 finanziert, sondern weiterhin lediglich eine Referentenstelle wie in allen anderen Abteilungen.
Die Finanzierung der E 11 Stelle soll für die Schaffung einer Personalstelle "Gruppenleitung materielle Wohnhilfen/Wohnhilfen AG 24" benutzt werden.
Kapitel 3330, Titel 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten soll wie folgt vermindert werden:
| | | | | | | | |
Kapitel | Titel | Bezeichnung | Ansatz lt. HHPl.- Entwurf | Ansatz neu | Ansatzerhöhung/ reduzierung |
| | | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 |
| | | | | | | | |
3330 | 42801 | Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten | 192.000 | 198.000 | 121.500 | 125.500 | -70.500 | -72.500 |
| | | | | | | | |
3900 | 42801 | Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten | 8.069.000 | 9.107.000 | 8.139.500 | 9.179.500 | +70.500 | +72.500 |
Auswirkung auf den Stellenplan:
Der Stellenplan im Kapitel 3330, Titel 42801 wird wie folgt geändert:
Im Teilplan B wird die Anzahl der Tarifbeschäftigten nach E11 wird von 2 auf 1 reduziert.
Der Stellenplan im Kapitel 3900, Titel 42801 wird wie folgt geändert:
Im Teilplan B wird die Anzahl der Tarifbeschäftigten nach E11 wird von 5 auf 6 erhöht.
Begründung:
Wie sich aus der Beantwortung der schriftlichen Anfrage SA/276/VI ergibt, soll eine zweite Referentenstelle im Geschäftsbereich Ordnungsamt der Abteilung für Verkehr, Grünflächen, Ordnung, Umwelt geschaffen werden. Es ist nicht ersichtlich warum diese Stelle, die ausschließlich politische Ziele der Stadträtin Frau Gerold verfolgt, zu Lasten der anderen Abteilung finanziert werden soll. Es gibt sicherlich notwendigere Stellen, wie z.B. im Jugend- oder Sozialamt, deren Abteilungen nicht durch noch höhere Overheadkosten belastet werden sollten.
Der Geschäftsbereich Ordnungsamt verfügt derweilen schon über eine Referentenstelle, so dass eine Dringlichkeit der Stelle nicht gegeben ist. Ist diese Stelle für die Abteilung unabdingbar, dann soll sie diese aus eigenen Mitteln finanzieren.
Sinnvoller wird die Verwendung der Mittel für die Schaffung einer Personalstelle Gruppenleitung materielle Wohnhilfen/ soziale Wohnhilfen AG 24 gesehen.
PHIRW 25.09.2023
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
BVV 25.09.2023
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Stelle "2. Referent/in" im Geschäftsbereich Ordnungsamt der Abteilung für Verkehr, Grünflächen, Ordnung, Umwelt wird nicht aus dem Kapitel 3330, Titel 42801 finanziert, sondern weiterhin lediglich eine Referentenstelle wie in allen anderen Abteilungen.
Die Finanzierung der E 11 Stelle soll für die Schaffung einer Personalstelle "Gruppenleitung materielle Wohnhilfen/Wohnhilfen AG 24" benutzt werden.
Kapitel 3330, Titel 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten soll wie folgt vermindert werden:
| | | | | | | | |
Kapitel | Titel | Bezeichnung | Ansatz lt. HHPl.- Entwurf | Ansatz neu | Ansatzerhöhung/ reduzierung |
| | | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 |
| | | | | | | | |
3330 | 42801 | Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten | 192.000 | 198.000 | 121.500 | 125.500 | -70.500 | -72.500 |
| | | | | | | | |
3900 | 42801 | Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten | 8.069.000 | 9.107.000 | 8.139.500 | 9.179.500 | +70.500 | +72.500 |
Auswirkung auf den Stellenplan:
Der Stellenplan im Kapitel 3330, Titel 42801 wird wie folgt geändert:
Im Teilplan B wird die Anzahl der Tarifbeschäftigten nach E11 wird von 2 auf 1 reduziert.
Der Stellenplan im Kapitel 3900, Titel 42801 wird wie folgt geändert:
Im Teilplan B wird die Anzahl der Tarifbeschäftigten nach E11 wird von 5 auf 6 erhöht.