Auftritts- und Filmgenehmigungen für Kinder und Jugendliche
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Fragen zu Auftritts- und Filmgenehmigungen für Kinder
Wenn Sie Fragen zu öffentlichen Auftritten von Kindern bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Aufführungen (z. B. Gesangs-, Tanz- artistische Darbietungen), Werbeveranstaltungen, Aufnahmen für Hörfunk und Fernsehen auf Ton- oder Bildträgern, Film- und Fotoaufnahmen haben dann liefert das Jugendarbeitsschutzgesetz die gesetzliche Grundlage.
Bitte wenden Sie sich bei Genehmigungen, die durch das Jugendamt zu bescheinigen sind, an die MitarbeiterInnen des Familienservicebüro.
Wichtiger Hinweis:
Zum Erteilen der Genehmigung durch das Jugendamt benötigen Sie die schriftliche Zustimmung eines Arztes, der Schule sowie beider Elternteile. Das Kind muss zur Antragstellung im Jugendamt anwesend sein.
Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Jugendamt FamilienServiceBüro
- Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin
- Tel.: (030) 90298 1414
- Fax: (030) 90298 4545
Verkehrsanbindungen
- U-Bahn
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- U Samariterstraße: U5