Eine Vaterschafts-Anerkennung ist dann notwendig,
wenn die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet sind.
Die Vaterschafts-Anerkennung muss offiziell eingetragen werden.
Das nennt man auch: Beurkundung.
Die Vaterschafts-Anerkennung können Sie vor der Geburt des Kindes
oder danach beurkunden lassen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Vaterschafts-Anerkennung
bei uns im Familien-Service-Büro.
Wir sagen Ihnen,
welche Dokumente Sie dafür brauchen.
Wer das Sorge-Recht hat,
kann und muss wichtige Entscheidungen für sein Kind treffen.
Zum Beispiel:
Muss das Kind eine bestimmte medizinische Behandlung bekommen?
Oder: Auf welche Schule soll das Kind gehen?
Wenn Sie als Eltern verheiratet sind,
dann haben Sie automatisch das gemeinsame Sorge-Recht für Ihr Kind.
Wenn Sie nicht verheiratet sind,
dann hat die Mutter des Kindes zuerst alleine das Sorge-Recht.
Das gemeinsame Sorge-Recht kann mit einer Beurkundung
offiziell eingetragen werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
für die Beurkundung des gemeinsamen Sorge-Rechts
bei uns im Familien-Service-Büro.
Wir sagen Ihnen,
welche Dokumente Sie dafür brauchen.