Familien-Service-Büro

Herzlich willkommen beim Familien-Service-Büro

Wir sind ein Angebot im Jugendamt und helfen Ihnen bei allen Fragen zu den Themen
  • Kinder-Betreuung
  • Vaterschaft-Anerkennung und Sorge-Recht
  • Eltern-Geld
  • Unterhalts-Vorschuss

Wir unterstützen Sie gerne.
Vereinbaren Sie einen Termin: 030 902 98 14 14
Das geht auch online hier

Oder kommen Sie einfach zu unseren Sprechzeiten vorbei:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9-12 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch 13-15 Uhr
Donnerstag 13-18 Uhr
Das Familien-Service-Büro ist im Rathaus Friedrichshain.

Die Adresse ist:
Frankfurter Allee 35/37
10247 Berlin
Aufgang A, 4. Etage
Raum 4103

Logo Bürgertelefon 115

Zentrale behörden-Telefonnummer 115

Allgemeine Informationen zu unseren
Leistungen bekommen Sie auch
über die zentrale Behörden-Telefon-Nummer 115.

Zeichnung eines Prellball spielendes Mädchens

Kinder-Betreuung

Wenn Ihr Kind in eine Kita oder in einen Schul-Hort gehen soll,
dann brauchen Sie dafür einen sogenannten Betreuungs-Gutschein.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Antrags-Formulare bekommen Sie bei uns im Familien-Service-Büro.
Sie können die Antrags-Formulare auch von unserer Internet-Seite auf Ihren Computer herunterladen

Wir unterstützen Sie gerne,
wenn Sie beim Ausfüllen der Anträge Hilfe brauchen.
Außerdem können Sie die ausgefüllten Anträge
bei uns im Familien-Service-Büro abgeben.

Vaterschafts-Anerkennung und gemeinsames Sorge-Recht

Eine Vaterschafts-Anerkennung ist dann notwendig,
wenn die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet sind.
Die Vaterschafts-Anerkennung muss offiziell eingetragen werden.
Das nennt man auch: Beurkundung.
Die Vaterschafts-Anerkennung können Sie vor der Geburt des Kindes
oder danach beurkunden lassen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Vaterschafts-Anerkennung
bei uns im Familien-Service-Büro.
Wir sagen Ihnen,
welche Dokumente Sie dafür brauchen.

Wer das Sorge-Recht hat,
kann und muss wichtige Entscheidungen für sein Kind treffen.
Zum Beispiel:
Muss das Kind eine bestimmte medizinische Behandlung bekommen?
Oder: Auf welche Schule soll das Kind gehen?

Wenn Sie als Eltern verheiratet sind,
dann haben Sie automatisch das gemeinsame Sorge-Recht für Ihr Kind.
Wenn Sie nicht verheiratet sind,
dann hat die Mutter des Kindes zuerst alleine das Sorge-Recht.
Das gemeinsame Sorge-Recht kann mit einer Beurkundung
offiziell eingetragen werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
für die Beurkundung des gemeinsamen Sorge-Rechts
bei uns im Familien-Service-Büro.
Wir sagen Ihnen,
welche Dokumente Sie dafür brauchen.

Elterngeld Fotolia_31425816_Subscription_Yearly_XL

Eltern-Geld

Haben Sie ein Kind bekommen und betreuen es selbst?
Dann haben Sie einen Anspruch auf Eltern-Geld.
Die Höhe des Eltern-Geldes hängt von dem Einkommen ab,
das Sie vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben.
Aber Sie haben auch dann einen Anspruch auf Eltern-Geld,
wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Damit Sie Eltern-Geld bekommen,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Diesen Eltern-Geld-Antrag bekommen Sie im Familien-Service-Büro.
Gerne unterstützen wir Sie,
wenn Sie beim Ausfüllen des Antrags Hilfe brauchen.
Wir sagen Ihnen auch,
welche Dokumente Sie dafür brauchen.
Außerdem können Sie den ausgefüllten Antrag
bei uns im Familien-Service-Büro abgeben.

Sie können den Antrag auf Eltern-Geld auch online ausfüllen
Dafür müssen Sie sich auf der Internet-Seite des Bundes-Ministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anmelden.

Ein Informations-Heft in Leichter Sprache zum Eltern-Geld finden Sie hier

Unterhalt - Puzzle aus Geldscheinen

Unterhalts-Zahlung und Unterhalts-Vorschuss

Die Unterhalts-Zahlung ist ein Geld-Betrag.
Diesen Geld-Betrag muss ein Eltern-Teil regelmäßig
an den Eltern-Teil zahlen,
bei dem ein gemeinsames Kind lebt.
Oder mehrere gemeinsame Kinder.
Von der Unterhalts-Zahlung werden zum Beispiel
die Kosten bezahlt für die Kleidung und das Essen der Kinder.
Und für den Anteil der Wohnungs-Miete der Kinder.

Erziehen Sie Ihr Kind allein und der andere Eltern-Teil
zahlt keinen Unterhalt oder nur selten?
Dann haben Sie vielleicht Anspruch
auf den sogenannten Unterhalts-Vorschuss.
Diesen Geld-Betrag bekommen Sie dann vom Staat.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Den Antrag bekommen Sie im Familien-Service-Büro.
Wir unterstützen Sie gerne,
wenn Sie beim Ausfüllen des Antrags Hilfe brauchen.
Wir sagen Ihnen auch,
welche Dokumente Sie dafür brauchen.
Außerdem können Sie den ausgefüllten Antrag
bei uns im Familien-Service-Büro abgeben.

Gütesiegel Leicht Lesen A 2

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