Der Ausschuss für Partizipation und Integration
empfiehlt dem Ausschuss für Soziales;
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich beim Senat dafür einzusetzen, dass in Berlin bei der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber*innen folgende Kriterien beachtet werden:
• Der Verwaltungsaufwand und die Kosten bei der Zahlung von Sozialleistungen sollen verringert werden.
• Ein diskriminierungsfreier Zugang zur bargeldlosen Zahlung für Asylbewerber*innen muss ermöglicht werden.
• Die Bezahlkarte darf kein Instrument der Restriktion und Kontrolle bei der Verausgabung der Mittel sein.
• Den Berechtigten wird Entscheidungsfreiheit über die Verwendung ihres Guthabens in Deutschland gewährt.
• Bargeldabhebungen sind grundsätzlich möglich
Der BVV ist bis zum 31.09.2024 zu berichten