DS-Nr. 0207/6 - Naturschutz und Förderung Biologischer Vielfalt im Stadtraum:
Artenschutzprüfung bei allen Bauvorhaben
Der Ausschuss für Umwelt,
Grünflächen, Natur- und Klimaschutz
empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei allen Bauvorhaben im Bezirk die Bauträger anzuhalten, eine Artenschutzprüfung durchzuführen.
Bei durch das Vorhaben betroffenen Umbauten ist darauf zu achten, dass vorhandene potentielle Brutplätze und Lebensräume nicht zerstört oder sofern unvermeidbar, entsprechend Ersatz geschaffen wird. Bei vom Vorhaben betroffenen Neubauten soll dafür gesorgt werden, dass auch Lebensräume für wildlebende Arten - sogenannte Habitate - entstehen.
So ist bei Beratungen von Bauträgern auf die Anlage von Gründächern sowie von Fassadengrün hinzuweisen, was aus Gründen des Artenschutzes und des ortsnahen Klimaschutzes sinnvoll und geboten ist.
Der BVV ist bis zum 30. April 2023 zu berichten.
Abstimmung Umwelt: 14 J : 1 N : 1 E
Stadt ffd.