Auszug - Naturschutz und Förderung Biologischer Vielfalt im Stadtraum: Selbstverpflichtung zum Artenschutz
BV Centgraf begründet, dass es insbesondere an öffentlichen Gebäuden und Plätzen wichtig sei, Lebensraum für wildlebende Tiere und Pflanzen zu schaffen, um unter anderem als gutes Vorbild voranzugehen. BV Zels wirft ein, dass man bereits dem Städtebündnis beigetreten sei. Sie fragt sich, welchen zusätzlichen Zweck eine Selbstverpflichtung hätte. BV Spielberg untermalt, dass sie es wichtig finde, auf bezirklicher Ebene mit einem guten Vorbild voranzugehen. BV Beckers weist ebenfalls auf das Städtebündnis hin und fragt, welche rechtliche Verpflichtung aus einem Selbstbekenntnis folgen würde.
BV Sell kritisiert, dass eine Selbstverpflichtung auch nur ein Lippenbekenntnis wäre. Beispielhaft führt er die Neupflanzungen nach gefällten Bäumen an. Auf bezirklicher Ebene sei man sich einig, dass dort ein neuer Baum gepflanzt werden solle, jedoch habe man seit Jahren ein Defizit. Er merkt deshalb an, dass eine Umsetzung der Selbstverpflichtung zum Artenschutz vermutlich nicht möglich sei.
BV Dr. Seyfert fragt, welche Konsequenzen folgen, wenn die Selbstverpflichtung nicht eingehalten werden könne.
BzStR Schruoffeneger führt an, dass der Bezirk viele Selbstverpflichtungen hätte. Die Umsetzung sei manchmal schwierig. Trotzdem könne man aus einer Selbstverpflichtung heraus ein Konzept mit fester Struktur entwickeln, welches Grundlage für konkretes Vorgehen sein könne.
Frau Sedlaczek (Anwohnerin) unterstützt grundlegend die Idee, sich darauf zu verpflichten, für den Artenschutz einzustehen. Gerade in Bezug auf die fortschreitende Akuität wünsche sie sich aber, dass eine Selbstverpflichtung zum Artenschutz detaillierter sei.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: 10 Ablehnung: 0 Enthaltung: 6
DS-Nr. 0203/6 - Naturschutz und Förderung Biologischer Vielfalt im Stadtraum: Selbstverpflichtung zum Artenschutz
Der Ausschuss für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz empfiehlt dem Ausschuss für Liegenschaften und IT, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Selbstverpflichtung für alle Baumaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und in der Grüngestaltung in ihrem Umkreis zu beschließen. Dabei ist auf Brutplätze und Lebensräume von Vögeln, von Insekten wie Wildbienen und Hummeln und von Bodentieren zu achten. Bei Baumaßnahmen ist neben der Vermeidung von Verlusten für den Artenschutz zugleich darauf zu achten, dass neue „Angebote“ geschaffen werden.
Der BVV ist bis zum 30. April 2023 zu berichten.
Begründung: Der Bezirk Charlottenburg/Wilmersdorf hat in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, dem Städtebündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beizutreten, bzw. Berlin für die Gesamtstadt diesen Beitrag nahezulegen. Entsprechend hat Berlin im Jahr 2020 diesen Beitritt vollzogen. Aus ihm erwächst die Verpflichtung, für Naturschutz insbesondere in urbanen und stadtnahen Räumen Sorge zu tragen und sich für Schutz und Förderung von Lebensräumen für Arten und damit der biologischen Vielfalt zu engagieren.
Abstimmung Um: 14 J : 1 N : 1E
LiegIT ffd. |
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