Tagesordnung - 11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 24.08.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:56 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 3  
Milieuschutzbeirat      
Ö 4  
Einen Denkmalbeirat einberufen  
Enthält Anlagen
0177/6  
    23.06.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.15 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Stadtentwicklung zu (Konsensliste).

   
    24.08.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beruft einen Denkmalbeirat ein zur Unterstützung des Stadtentwicklungsausschusses bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen.

 

Der Denkmalbeirat setzt sich aus je einer/einem Vertreter*in der Fraktionen der BVV (ohne Stimmrecht) zusammen sowie einer Expert*innen-Gruppe für Denkmalschutz, bestehend aus bis zu sieben Expert*innen. Die Mitglieder der Expert*innen-Gruppe werden durch Vorschlag der Fraktionen vom Ausschuss für Stadtentwicklung in den Denkmalbeirat gewählt. Für die Fraktionsvertreter*innen können Stellvertreter*innen benannt werden. Den Vorsitz soll ein Mitglied der BVV ausüben. Der Vorstand wird vom Denkmalbeirat gewählt. Es wird eine geschlechterparitätische Besetzung des Denkmalbeirats angestrebt.

 

Zu den Sitzungen des Denkmalbeirats ist das zuständige Mitglied des Bezirksamts einzuladen.

 

Die Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens vierteljährlich, auf denen das Bezirksamt über die Situation im Bezirk berichtet. Die Sitzungen finden nicht öffentlich statt.

Der Denkmalbeirat kann auf Anforderung der BVV oder seiner Ausschüsse Stellungnahmen zu Anträgen und konkreten einzelnen Vorhaben zur

 

  • Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude und Gartenanlagen,
  • Durchsetzung des Denkmalschutzes bei geplantem Abriss oder gravierendem Umbau

abgeben.

  • Auf eigene Initiative kann der Denkmalbeirat der BVV Vorschläge

zur Beantragung des Denkmalschutzes für Gebäude und Gartenanlagen, insbesondere bei geplanten Abriss- oder gravierenden Umbauvorhaben

  • zum konzeptionellen Umgang bei Einzelbaudenkmalen und Denkmalbereichen
  • zu Perspektiven des Denkmalschutzes (Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Denkmalertüchtigung im Rahmen der Klimaanpassung, Barrierefreiheit, Denkmalnutzung u.a.) machen.

 

Im Rahmen seiner Beratungen und Beschlussfassungen kann der Denkmalbeirat der BVV die Mithilfe der Denkmalbehörden erbitten, auch eine Zusammenarbeit wäre wünschenswert. Der Denkmalbeirat soll in seine Abwägung neben dem Denkmalschutz auch andere öffentliche und private Interessen einstellen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen. Die vom Denkmalbeirat recherchierten Materialien sind zu archivieren.

 

Der BVV ist bis zum 30.9.2022 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11 dagegen:    0      Enthaltung: 6

 

   
    01.09.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.16 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu. (Konsensliste)

Ö 5  
Einkaufsstraßen und Einzelhandel in den Bezirks-, und Ortsteilzentren stärken  
Enthält Anlagen
0102/6  
Ö 6  
Die Berliner müssen wohnen UND arbeiten: Gewerbeflächen in Flächennutzungsplänen erhalten!  
Enthält Anlagen
1519/5  
Ö 7  
Brandsicherheitsschauen sicherstellen  
Enthält Anlagen
0040/6  
Ö 8  
Fingierte Gerüstwerbung den Kampf ansagen  
Enthält Anlagen
0173/6  
Ö 9  
Verschiedenes      
N 10     (nichtöffentlich)      
               
 
 

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