Auszug - Einen Denkmalbeirat einberufen  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 24.08.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:56 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0177/6 Einen Denkmalbeirat einberufen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Kempf/Weise/Chen/Sempf/Dr. Timper/Spielberg 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Fenske leitet den Antrag durch Grüne/SPD ein und gibt das Wort an BV Chen.

BV Chen erläutert, dass seine Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion danach strebt, einen Denkmalbeirat einzuberufen, der sich aus Vertreter*innen zusammensetzen würde, und unterschiedliche Aspekte wie den Nutzungskonflikt Denkmal- vs. Klimaschutz diskutieren und entsprechend beraten solle. Eine paritätische Besetzung werde angestrebt. BV Chen bittet um Zustimmung durch die anderen Fraktionen.

BV Heyne sagt, dass er das Vorhaben grundsätzlich positiv betrachte, über die Struktur und Ansiedlung eines Denkmalbeirates aber bereits des Öfteren diskutiert wurde. So sei nicht sicher, ob dieser im Bezirksamt als fachliche Unterstützung oder beim Ausschuss angesie-delt werden solle, da in letzterem Falle der Denkmalbeirat nur nachgelagert arbeiten könne.

BV Spielberg entgegnet, dass der Denkmalbeirat beratend tätig sein werde und aus fach-lichen Experten zusammengesetzt werden solle. Zudem erwähnt sie, dass bei der Erarbei-tung des Antrages zur Einberufung eines Denkmalbeirats darüber nachgedacht wurde, die Zuständigkeit des Beirates auch auf Stellungnahmen zu ästhetischen Fragen zu erweitern, was aber verworfen wurde.

BV Brzezenski äußert, dass der Beirat dem derzeitigen Antrag nach der Bezirksverordne-tenversammlung angegliedert wäre. Dieser könne aber lediglich eigene Aufgaben an ei-nen solchen Beirat weitergeben. Die Durchsetzung des Denkmalschutzes sei Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. der Verwaltung und nicht der BVV. Bei der konkreten Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes könne der Denkmalbeirat keine Aufgabe haben; anders verhielte es sich dagegen, wenn dieser beim Bezirksamt angesiedelt würde.

BV Spielberg wirft ein, dass der Denkmalbeirat nur Empfehlungen aussprechen solle.

BV Dr. Timper erwähnt als Beispiel den Denkmalrat im Bezirk Treptow-Köpenick, der dort als Fachgremium Fachleute im Amt berate. Im Sinne der Experten werde aber angestrebt, dass diese selbstständig arbeiten und an der BVV hängen. Eine bessere Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt und der Unteren Denkmalschutzbehörde sei unabdingbar. Da das Landesdenkmalamt für die Aufnahme neuer Gebäude zuständig sei, wäre eine direkte Verbindung zu diesem äußerst positiv und eine Wirkung für Gesamt-Berlin wäre spürbar. BV Dr. Timper plädiert dafür, den Vorschlag umzusetzen und nach 2 Jahren zu evaluieren.

BV Fenske erkundigt sich, wie das Bezirksamt diesen Sachverhalt sehe, da der zuständige BzStR bisher immer an den entsprechenden Sitzungen teilnehmen sollte.

BzStR Schmitz-Grethlein antwortet, dass er für jede fachliche Unterstützung dankbar sei, der Denkmalbeirat aber nicht in die tägliche Arbeit der Denkmalbehörden übernehmen solle. Er äußert den Vorschlag, einen Aspekt von Denkmalvermittlung in das Vorhaben mit-aufzunehmen und erwähnt das Beispiel eines lokalen Denkmalpreises für kleinteilige Pro-jekte. BzStR Schmitz-Grethlein betont die Bedeutung konzeptionellen Vorandenkens, für die eine grundlegende fachliche Beratung wichtig sei.

 

BV Heyne wirft ein, dass im Rahmen der Haushaltsverhandlung mehr Stellen für die Untere Denkmalbehörde gefördert wurden. In Bezug auf den behandelten Vorschlag sagt er, dass das Bezirksamt das Gremium frühzeitig einbinden müsse, da Fristen oft einen Mangel an Zeit bedeuten würden, um den Denkmalbeirat einzuholen. Seine Fraktion sehe nicht, dass ein Denkmalbeirat in der BVV für Verbesserung sorge.

BzStR Schmitz-Grethlein sagt, dass der Denkmalbeirat die Funktion haben würde, Grund-linien für den Denkmalschutz im Bezirk zu formulieren.

BV Centgraf sagt, dass der Denkmalbeirat auch reiche, um Wissen um bedeutende Pro-jekte (z.B. durch die anwesende Presse) zu generieren und die Öffentlichkeit auf diese auf-merksam zu machen.

BV Heyne entgegnet, dass er damit einverstanden sei, dem Denkmalschutz eine stärkere Stimme zu geben und äußert Sympathie für den Vorschlag eines Denkmalpreises. Seine Fraktion werde sich daher enthalten.

BV Dr. Timper meint, dass in Einzelfällen der Denkmalbeirat auch auf Einzeldenkmälern eingehen könne und sieht seine Arbeit daher nicht rein konzeptionell.

BV Fenske ruft zur Abstimmung auf, die mit 10 Stimmen für das Vorhaben, ohne Gegen-stimme und 6 Enthaltungen endet. Der Antrag wird angenommen. Die Dringlichkeit des Antrags wird ebenfalls angenommen.

BV Dr. Timper äußert, dass bald Entscheidungen über die Zusammensetzung des Gremi-ums anstehen.

BV Fenske sagt, dass diese Anregung aufgenommen werde.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beruft einen Denkmalbeirat ein zur Unterstützung des Stadtentwicklungsausschusses bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen.

 

Der Denkmalbeirat setzt sich aus je einer/einem Vertreter*in der Fraktionen der BVV (ohne Stimmrecht) zusammen sowie einer Expert*innen-Gruppe für Denkmalschutz, bestehend aus bis zu sieben Expert*innen. Die Mitglieder der Expert*innen-Gruppe werden durch Vorschlag der Fraktionen vom Ausschuss für Stadtentwicklung in den Denkmalbeirat gewählt. Für die Fraktionsvertreter*innen können Stellvertreter*innen benannt werden. Den Vorsitz soll ein Mitglied der BVV ausüben. Der Vorstand wird vom Denkmalbeirat gewählt. Es wird eine geschlechterparitätische Besetzung des Denkmalbeirats angestrebt.

 

Zu den Sitzungen des Denkmalbeirats ist das zuständige Mitglied des Bezirksamts einzuladen.

 

Die Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens vierteljährlich, auf denen das Bezirksamt über die Situation im Bezirk berichtet. Die Sitzungen finden nicht öffentlich statt.

Der Denkmalbeirat kann auf Anforderung der BVV oder seiner Ausschüsse Stellungnahmen zu Anträgen und konkreten einzelnen Vorhaben zur

 

  • Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude und Gartenanlagen,
  • Durchsetzung des Denkmalschutzes bei geplantem Abriss oder gravierendem Umbau

abgeben.

  • Auf eigene Initiative kann der Denkmalbeirat der BVV Vorschläge

zur Beantragung des Denkmalschutzes für Gebäude und Gartenanlagen, insbesondere bei geplanten Abriss- oder gravierenden Umbauvorhaben

  • zum konzeptionellen Umgang bei Einzelbaudenkmalen und Denkmalbereichen
  • zu Perspektiven des Denkmalschutzes (Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Denkmalertüchtigung im Rahmen der Klimaanpassung, Barrierefreiheit, Denkmalnutzung u.a.) machen.

 

Im Rahmen seiner Beratungen und Beschlussfassungen kann der Denkmalbeirat der BVV die Mithilfe der Denkmalbehörden erbitten, auch eine Zusammenarbeit wäre wünschenswert. Der Denkmalbeirat soll in seine Abwägung neben dem Denkmalschutz auch andere öffentliche und private Interessen einstellen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen. Die vom Denkmalbeirat recherchierten Materialien sind zu archivieren.

 

Der BVV ist bis zum 30.9.2022 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11 dagegen:    0      Enthaltung: 6

 

 
 

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