Der stellvertretende Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit
und Arbeit empfiehlt, die BVV möge
beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem zuständigen Jobcenter ein Konzept zur stärkeren Präsenz des Jobcenters in Sozialräumen (z. B. Räume in öffentlicher oder frei-gemeinnütziger Trägerschaft) zu entwickeln. In diesem Zusammenhang:
Klärt das Bezirksamt die räumliche Verteilung bzw. Konzentration von SGB II-Leistungsberechtigten in Charlottenburg/Wilmersdorf und übermittelt die Ergebnisse dem zuständigen Jobcenter. Das Jobcenter hat daraus abzuleiten, wo der Bedarf für eine Präsenz in Sozialräumen besonders hoch ist.
Fordert das Bezirksamt das zuständige Jobcenter auf, offene Sprechstunden und Einzelberatungen verstärkt in Sozialräumen anzubieten. Räume in öffentlicher oder frei-gemeinnütziger Trägerschaft sollen dabei nur zum Zwecke der Information und Beratung genutzt werden, nicht aber zur Verhängung von Sanktionen genutzt werden dürfen.
Solange eine Präsenz des Jobcenters in Sozialräumen pandemiebedingt nicht umgesetzt werden kann, wird das Bezirksamt ferner aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Eingangsbereiche des Jobcenters geöffnet werden, um Leistungsbezieher:innen die Möglichkeit zu eröffnen, mit den zuständigen Sachbearbeiter:innen bzw. Teamleitungen direkt in Kontakt zu treten, Probleme zu besprechen und Sachverhalte zu erklären. Die Hygienemaßnahmen sind einzuhalten und erforderliche Schutzmittel, wie medizinische Masken, zur Verfügen zu stellen.
Der BVV ist bis zum 31. März 2022 zu berichten.