Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts-
und Ordnungsangelegenheiten,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Gastronomiebetrieben im Jahr 2021 zusätzliche Flächen zur Ausweitung ihrer „Schankräume“ zur Verfügung zu stellen. Geh- und Fahrradwege sind hiervon auszunehmen. Das Bezirksamt prüft insbesondere die Voraussetzungen zur (temporären) Nutzung folgender Flächen:
- Kfz-Parkflächen – mit Ausnahme von Sonderparkplätzen – in unmittelbarer Nähe zum Gastronomiebetrieb - Fahrbahnflächen in Nebenstraßen, durch die der Außenbereich der ansässigen Gastronomie bspw. an Wochenenden erweitert werden kann. Das Bezirksamt erarbeitet Vorschläge für solche Standorte.
Das Bezirksamt prüft in einem Pilotprojekt, welche Standorte geeignet sind, um Stadtmöbel (sog. „Parklets“) zu errichten, um diese temporär für gastronomische Zwecke zu nutzen und perspektivisch als nicht-kommerzielle Aufenthaltsorte der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Bei der Genehmigung zusätzlicher Nutzflächen für die Gastronomie sind insbesondere folgende Vorgaben zu beachten:
Die Regelungen gelten vorläufig für das Jahr 2021.
Die Gastronomiebetriebe gewährleisten die Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen und erfüllen Auflagen für die sichere Nutzung der Außenbereiche im Straßenland.
Die Barrierefreiheit ist zu gewährleisten.
Die Verkehrssicherheit ist durch Schilder und Absperreinrichtungen zu gewährleisten.
Das Bezirksamt informiert u. a. auf seiner Internetseite sowie bei Betriebskontrollen über die zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten für Gastronomiebetriebe.
Der BVV ist bis zum 31.01.2021 zu berichten.