Tagesordnung - 50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten - Zoom-Meeting Bitte melden Sie sich im BV-Büro an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten.  

 
 
Bezeichnung: 50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten - Zoom-Meeting Bitte melden Sie sich im BV-Büro an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten.
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
Datum: Di, 25.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme von Niederschriften      
Ö 3  
Keine abendlichen Autokorso-Demonstrationen durch Wohngebiete  
Enthält Anlagen
1836/5  
Ö 4  
Straßenfeste und Veranstaltungen im zweiten Sommer der Pandemie  
Enthält Anlagen
1943/5  
Ö 5  
Außengastronomie ausweiten – Stadtraum nach Corona neu denken  
Enthält Anlagen
1582/5  
    18.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.11 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau (m.) sowie in den Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    12.08.2020 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 16 - vertagt
   

Die Drucksache wird vertagt.

 

   
    09.09.2020 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 13 - vertagt
   

Die Drucksache wurde vertagt.

   
    14.10.2020 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 11 - vertagt
   

Die Drucksache wurde vertagt.

 

   
    11.11.2020 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 3 - im Ausschuss abgelehnt
   

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts-

und Ordnungsangelegenheiten,

die BVV möge beschließen:

 

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Gastronomiebetrieben im Jahr 2021 zusätzliche Flächen zur Ausweitung ihrer „Schankräume“ zur Verfügung zu stellen. Geh- und Fahrradwege sind hiervon auszunehmen. Das Bezirksamt prüft insbesondere die Voraussetzungen zur (temporären) Nutzung folgender Flächen:

- Kfz-Parkflächen – mit Ausnahme von Sonderparkplätzen – in unmittelbarer Nähe zum Gastronomiebetrieb - Fahrbahnflächen in Nebenstraßen, durch die der Außenbereich der ansässigen Gastronomie bspw. an Wochenenden erweitert werden kann. Das Bezirksamt erarbeitet Vorschläge für solche Standorte.

Das Bezirksamt prüft in einem Pilotprojekt, welche Standorte geeignet sind, um Stadtmöbel (sog. „Parklets“) zu errichten, um diese temporär für gastronomische Zwecke zu nutzen und perspektivisch als nicht-kommerzielle Aufenthaltsorte der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Bei der Genehmigung zusätzlicher Nutzflächen für die Gastronomie sind insbesondere folgende Vorgaben zu beachten:

        Die Regelungen gelten vorläufig für das Jahr 2021.

        Die Gastronomiebetriebe gewährleisten die Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen und erfüllen Auflagen für die sichere Nutzung der Außenbereiche im Straßenland.

        Die Barrierefreiheit ist zu gewährleisten.

        Die Verkehrssicherheit ist durch Schilder und Absperreinrichtungen zu gewährleisten.

 

Das Bezirksamt informiert u. a. auf seiner Internetseite sowie bei Betriebskontrollen über die zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten für Gastronomiebetriebe.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2021 zu berichten.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 6 dagegen:       8   Enthaltung: 1

   
    25.05.2021 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Beitritt: Fraktion B‘90/Grüne

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste,

Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten

empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Gastronomiebetrieben im Jahr 2021 zusätzliche Flächen zur Ausweitung ihrer „Schankräume“ zur Verfügung zu stellen. Geh- und Fahrradwege sind hiervon auszunehmen. Das Bezirksamt prüft insbesondere die Voraussetzungen zur (temporären) Nutzung folgender Flächen:

- Kfz-Parkflächen – mit Ausnahme von Sonderparkplätzen – in unmittelbarer Nähe zum Gastronomiebetrieb - Fahrbahnflächen in Nebenstraßen, durch die der Außenbereich der ansässigen Gastronomie bspw. an Wochenenden erweitert werden kann. Das Bezirksamt erarbeitet Vorschläge für solche Standorte.

Das Bezirksamt prüft in einem Pilotprojekt, welche Standorte geeignet sind, um Stadtmöbel (sog. „Parklets“) zu errichten, um diese temporär für gastronomische Zwecke zu nutzen und perspektivisch als nicht-kommerzielle Aufenthaltsorte der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Bei der Genehmigung zusätzlicher Nutzflächen für die Gastronomie sind insbesondere folgende Vorgaben zu beachten:

        Die Regelungen gelten vorläufig für das Jahr 2021.

        Die Gastronomiebetriebe gewährleisten die Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen und erfüllen Auflagen für die sichere Nutzung der Außenbereiche im Straßenland.

        Die Barrierefreiheit ist zu gewährleisten.

        Die Verkehrssicherheit ist durch Schilder und Absperreinrichtungen zu gewährleisten.

 

Das Bezirksamt informiert u. a. auf seiner Internetseite sowie bei Betriebskontrollen über die zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten für Gastronomiebetriebe.

 

Der BVV ist bis zum 31.7.2021 zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis über den Ablehnungsantrag aus dem Ausschuss für Verkehr und Tiefbau:

 

dafür: 7 dagegen:        8  Enthaltung: 0

 

Abstimmungsergebnis über den Ursprungsantrag:

 

dafür: 8 dagegen:        7  Enthaltung: 0

 

Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.

   
    27.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.24 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

 

Ö 6  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

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