Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts-
und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für alle sog. „Schrott-Immobilien“, „Geisterhäuser“ oder andere leerstehende Häuser im Bezirk, die vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes leer standen, entsprechende Amtsverfahren einzuleiten und eine Anordnung zur Wiederherstellung der Eignung von Wohnzwecken notfalls per Ersatzvornahme durchzusetzen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2020 zu berichten.