Auszug - Es gibt kein Recht auf Leerstand  

 
 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 25.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1362/5 Es gibt kein Recht auf Leerstand
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

BV Juckel begründet den Antrag.

 

BzStR Herz berichtet, dass alle ruhenden Amtsverfahren nach dem Urteil des Verwaltungsgericht wieder aufgenommen worden sind.

 

BV Tschörtner fragt nach der Anzahl der Verfahren.

 

BzStR Herz informiert, dass es sich um 4 Verfahren handelt.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts-

und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, für alle sog. „Schrott-Immobilien“, „Geisterhäuser“ oder andere leerstehende Häuser im Bezirk, die vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes leer standen, entsprechende Amtsverfahren einzuleiten und eine Anordnung zur Wiederherstellung der Eignung von Wohnzwecken notfalls per Ersatzvornahme durchzusetzen.

Der BVV ist bis zum 31.03.2020 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 7 dagegen:         7 Enthaltung: 0

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen