Auszug - Es gibt kein Recht auf Leerstand
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BV Juckel begründet den Antrag.
BzStR Herz berichtet, dass alle ruhenden Amtsverfahren nach dem Urteil des Verwaltungsgericht wieder aufgenommen worden sind.
BV Tschörtner fragt nach der Anzahl der Verfahren.
BzStR Herz informiert, dass es sich um 4 Verfahren handelt. Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, für alle sog. „Schrott-Immobilien“, „Geisterhäuser“ oder andere leerstehende Häuser im Bezirk, die vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes leer standen, entsprechende Amtsverfahren einzuleiten und eine Anordnung zur Wiederherstellung der Eignung von Wohnzwecken notfalls per Ersatzvornahme durchzusetzen. Der BVV ist bis zum 31.03.2020 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 dagegen: 7 Enthaltung: 0 |
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