Der Ausschuss für Stadtentwicklung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bewohner der Häuser Bonhoefferufer 18 und Tegeler Weg 97 und 98 dabei zu unterstützen, ihre Wohnungen zu behalten. Desweiteren ist der Leerstand von Wohnungen mit Hilfe der Zweckentfremdungsverbotsverordnung zu beenden.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, schnellst möglich die begonnene Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den benannten Häusern zu stoppen und gegen den Leerstand einzelner Wohnungen vorzulegen. Dabei ist auch die Einsetzbarkeit des Vorkaufsrechtes zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. Ein möglicher Abwendungsvertrag ist vor der vertraglichen Vereinbarung dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorzulegen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2018 zu berichten.