Auszug - Bonhoefferufer 18 und Tegeler Weg 97 und 98. Hier muss sich der Milieuschutz beweisen!  

 
 
46. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0931/5 Bonhoefferufer 18 und Tegeler Weg 97 und 98. Hier muss sich der Milieuschutz beweisen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BzStR Schruoffeneger erklärt, dass Mietshaussyndikat. BV Wieland bittet darum nachzusehen wann die Teilung der Wohnhäuser eingetragen worden ist. BV Schenker bewertet die Rekommunalisierung der Karl-Marx-Allee durch die Deutsche Wohnen mit Vorkaufsrecht über Kredite als schlecht. Gerade ältere Mieter können einen solchen Kredit nicht mehr aufnehmen. Er schlägt vor es ähnlich wie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beim „AKS“ über die öffentliche Hand zu strukturieren. Aus dem Publikum wird mitgeteilt, dass die Umwandlung zwischen 2015 und 2017, vor Inkrafttreten des Milieuschutzes, stattfand. Das Vorkaufsrecht ist abgelaufen und wird nicht verlängert. Die Unterlagen des Käufers Berlin Aspire waren dazu derart undurchsichtig, dass den Mietern innerhalb der Frist ein Ankauf der Wohnungen faktisch nicht möglich war. BV Tillinger ändert die Formulierung des Antrags und weist darauf hin, dass das Zweckentfremdungsverbotsgesetzt greift, da es viel Leerstand gab. BV Schenker bittet BzStR Schruoffeneger das zu untersuchen. BD Szelag und BV Brzezinski fordern den Bezirk hinsichtlich abgelaufener Fristen so viel für die Bürger zu leisten, wie es noch möglich ist und in Bezug auf das Zweckentfremdungsverbotsgesetzes den Fall mit BzStR Herz durchzugehen.

 

Originaltext:

Bonhoefferufer 18 und Tegeler Weg 97 und 98. Hier muss sich der Milieuschutz beweisen!

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, schnellst möglich die begonnene Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den benannten Häusern zu stoppen und gegen den Leerstand einzelner Wohnungen vorzulegen. Dabei ist auch die Einsetzbarkeit des Vorkaufsrechtes zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. Ein möglicher Abwendungsvertrag ist vor der vertraglichen Vereinbarung dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorzulegen.

 

Der BVV ist zum 31.12.2018 zu berichten.“

 

Überarbeitete Fassung:

Bonhoefferufer 18 und Tegeler Weg 97 und 98.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bewohner der Häuser Bonhoefferufer 18 und Tegeler Weg 97 und 98 dabei zu unterstützen ihre Wohnungen zu behalten. Des Weiteren ist der Leerstand der Wohnungen mit Hilfe der Zweckentfremdungsverbotsverordnung zu beenden.

Der BVV ist zum 31.12.2018 zu berichten.“

 

 


 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bewohner der Häuser Bonhoefferufer 18 und Tegeler Weg 97 und 98 dabei zu unterstützen, ihre Wohnungen zu behalten. Desweiteren ist der Leerstand von Wohnungen mit Hilfe der Zweckentfremdungsverbotsverordnung zu beenden.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, schnellst möglich die begonnene Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den benannten Häusern zu stoppen und gegen den Leerstand einzelner Wohnungen vorzulegen. Dabei ist auch die Einsetzbarkeit des Vorkaufsrechtes zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. Ein möglicher Abwendungsvertrag ist vor der vertraglichen Vereinbarung dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorzulegen.

Der BVV ist bis zum 31.12.2018 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:11dagegen:    0     Enthaltung:0

 
 

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