Tagesordnung - 25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: 25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme von Niederschriften      
Ö 3  
Bürgerämter an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger anpassen - Öffnungszeiten ausweiten!  
0839/5  
Ö 4  
Fahrradschutzstreifen und Fahrradspuren im Bezirk freihalten  
Enthält Anlagen
0896/5  
Ö 5  
Barrierefreie Wahllokale  
Enthält Anlagen
0859/5  
Ö 6  
Transparent über die Zweckentfremdung von Wohnraum informieren – Abriss, Ferienwohnungen, Leerstand und gewerbliche Nutzung im Bezirk aufdecken  
Enthält Anlagen
0918/5  
    18.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.10 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Bürgerdiente, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    08.11.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
    Ö 6 - vertagt
   

 

   
    27.11.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
    Ö 10 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Beitritt:SPD-Fraktion

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts-

und Ordnungsnagelegenheiten,

empfiehlt der BVV,

die BVV wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den zuständigen Ausschuss jeweils zu Beginn eines Quartals über die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots im Bezirk umfassend und schriftlich in Form eines regelmäßigen Berichts für den Zeitraum des zurückliegenden Quartals zu informieren.

 

Der Bericht soll Angaben zu den genehmigten und nicht genehmigten Fällen der Zweckentfremdung von Wohnraum beinhalten. Nicht abgeschlossene Verfahren sind entsprechend fortlaufend in den Quartalsberichten aufzuführen.

 

Der Bericht enthält des Weiteren folgende inhaltliche Schwerpunkte:

  • die Anzahl der laufenden Amtsverfahren bezüglich des Zweckentfremdungsverbots, aufgeschlüsselt nach der Art der Zweckentfremdung,
  • die Anzahl der im Vergleich zum Vorquartal neu aufgenommenen Amtsverfahren, aufgeschlüsselt nach der Art der Zweckentfremdung,
  • die Anzahl der im Vergleich zum Vorquartal abgeschlossenen Amtsverfahren unter Angabe der Genehmigungsentscheidung und aufgeschlüsselt nach der Art der Zweckentfremdung,
  • der aktuelle Stand aller länger als ein Jahr laufender Amtsverfahren unter Angabe der Adresse der betreffenden Immobilie und der Wohneinheiten,
  • die Immobilien, bei denen der Bezirk die Nutzung der Treuhänder-Regelung prüft (unter Angabe der Adresse und der Wohneinheiten),
  • die Anzahl der registrierten Ferienwohnungen,
  • die Summe der verhängten und gezahlten Buß- und Zwangsgelder,
  • die Anzahl der im Quartal vorhandenen und tatsächlich besetzten Vollzeitäquivalente, die im Bezirk an der Umsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes beteiligt sind.

 

Im Falle von Leerstand sind Angaben zu folgenden Fragen zu erfassen:

  • Wo liegt der leerstehende Wohnraum (Angabe der Adresse und der betroffenen Wohneinheiten)?
  • Wann wurde der Leerstand bekannt?
  • Wurde ein Amtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, wann?
  • Welchen Stand hat das Amtsverfahren?
  • Liegt eine Genehmigung auf Leerstand vor? Wenn ja, bis wann?

 

Im Falle von Abriss sind Angaben zu folgenden Fragen zu erfassen:

  • Wie viele Abrisse wurden im vorangegangenen Quartal genehmigt (Angabe der Adresse und der betroffenen Wohneinheiten)?
  • Wo liegt der Ersatzwohnraum (Angabe der Adresse und der betroffenen Wohneinheiten)?
  • Wie hoch liegt der durchschnittliche Neuvermietungspreis des Ersatzwohnraums?
  • Wurden ggf. öffentlich-rechtliche Verträge zum Zweck der Schaffung von Ersatzwohnraum abgeschlossen?

 

Das Bezirksamt soll im Vorfeld über Gründe berichten, die zu einer Verzögerung der Fertigstellung des Berichts führen.

 

Der BVV und dem zuständigen Ausschuss ist zum ersten Mal im April 2019 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:9dagegen:        5 Enthaltung:0

   
    13.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.25 - vertagt
   

Die Drucksache wird wegen Beendigung der Sitzung gem. § 14 Abs. 3 GO-BVV vertagt und auf die Tagesordnung der nächsten BVV gesetzt.

 

   
    17.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 7  
Werbung für die Ordnungsamt-App  
0912/5  
Ö 8  
Ordnungsamt-App optimieren  
0913/5  
Ö 9  
Mobiles Geld im Bezirk - Möglichkeiten einer bürger*innennahen Versorgung      
Ö 10  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 11  
Sonstiges      
               
 
 

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