Beitritt:SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts-
und Ordnungsnagelegenheiten,
empfiehlt der BVV,
die BVV wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den zuständigen Ausschuss jeweils zu Beginn eines Quartals über die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots im Bezirk umfassend und schriftlich in Form eines regelmäßigen Berichts für den Zeitraum des zurückliegenden Quartals zu informieren.
Der Bericht soll Angaben zu den genehmigten und nicht genehmigten Fällen der Zweckentfremdung von Wohnraum beinhalten. Nicht abgeschlossene Verfahren sind entsprechend fortlaufend in den Quartalsberichten aufzuführen.
Der Bericht enthält des Weiteren folgende inhaltliche Schwerpunkte:
- die Anzahl der laufenden Amtsverfahren bezüglich des Zweckentfremdungsverbots, aufgeschlüsselt nach der Art der Zweckentfremdung,
- die Anzahl der im Vergleich zum Vorquartal neu aufgenommenen Amtsverfahren, aufgeschlüsselt nach der Art der Zweckentfremdung,
- die Anzahl der im Vergleich zum Vorquartal abgeschlossenen Amtsverfahren unter Angabe der Genehmigungsentscheidung und aufgeschlüsselt nach der Art der Zweckentfremdung,
- der aktuelle Stand aller länger als ein Jahr laufender Amtsverfahren unter Angabe der Adresse der betreffenden Immobilie und der Wohneinheiten,
- die Immobilien, bei denen der Bezirk die Nutzung der Treuhänder-Regelung prüft (unter Angabe der Adresse und der Wohneinheiten),
- die Anzahl der registrierten Ferienwohnungen,
- die Summe der verhängten und gezahlten Buß- und Zwangsgelder,
- die Anzahl der im Quartal vorhandenen und tatsächlich besetzten Vollzeitäquivalente, die im Bezirk an der Umsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes beteiligt sind.
Im Falle von Leerstand sind Angaben zu folgenden Fragen zu erfassen:
- Wo liegt der leerstehende Wohnraum (Angabe der Adresse und der betroffenen Wohneinheiten)?
- Wann wurde der Leerstand bekannt?
- Wurde ein Amtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, wann?
- Welchen Stand hat das Amtsverfahren?
- Liegt eine Genehmigung auf Leerstand vor? Wenn ja, bis wann?
Im Falle von Abriss sind Angaben zu folgenden Fragen zu erfassen:
- Wie viele Abrisse wurden im vorangegangenen Quartal genehmigt (Angabe der Adresse und der betroffenen Wohneinheiten)?
- Wo liegt der Ersatzwohnraum (Angabe der Adresse und der betroffenen Wohneinheiten)?
- Wie hoch liegt der durchschnittliche Neuvermietungspreis des Ersatzwohnraums?
- Wurden ggf. öffentlich-rechtliche Verträge zum Zweck der Schaffung von Ersatzwohnraum abgeschlossen?
Das Bezirksamt soll im Vorfeld über Gründe berichten, die zu einer Verzögerung der Fertigstellung des Berichts führen.
Der BVV und dem zuständigen Ausschuss ist zum ersten Mal im April 2019 zu berichten.