Der Ausschuss für Sport
Empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Nutzungsvereinbarungen mit Vereinen die Nutzung von Sportanlagen betreffend nur gemäß Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) des Landes Berlin abzuschließen.
Sofern Nutzungsvereinbarungen verordnungswidrig durch das Bezirksamt abgeschlossen wurden, sind diese unverzüglich an die geltenden Vorschriften anzupassen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2016 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Nutzungsvereinbarungen mit Vereinen die Nutzung von Sportanlagen betreffend nur gemäß Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) des Landes Berlin abzuschließen.
Nutzungsvereinbarungen, die verordnungswidrig durch das Bezirksamt abgeschlossen wurden, sind unverzüglich an geltende Vorschriften anzupassen.
Der BVV ist bis zum 31.07.2016 zu berichten.