Drucksache - 1653/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14. Juli 2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Nutzungsvereinbarungen mit Vereinen die Nutzung von Sportanlagen betreffend nur gemäß Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) des Landes Berlin abzuschließen.
Sofern Nutzungsvereinbarungen verordnungswidrig durch das Bezirksamt abgeschlossen wurden, sind diese unverzüglich an die geltenden Vorschriften anzupassen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Das Bezirksamt ist an die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften dienen als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift der einheitlichen Rechtsanwendung des Sportförderungsgesetzes durch die Behörden des Landes Berlin.
Grundsätzlich handelt das Bezirksamt dementsprechend. In einem konkreten Einzelfall wird die zuständige Organisationseinheit durch eine weitere, sportaffine Organisationseinheit unterstützt, um eine Nutzungsvereinbarung nach Maßgabe des Berliner Sportförderungsgesetzes zu überarbeiten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannHeike Schmitt-Schmelz BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |