Drucksache - 1658/4
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Barrieremelder auf der bezirklichen Homepage zu installieren und öffentlichkeitswirksam zu bewerben. Die eingegangenen Meldungen sollen unter Einhaltung von Persönlichkeitsrechten für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger abrufbar sein. Der Zugang zum Barrieremelder über den bezirklichen Internetauftritt sowie die Möglichkeit, Meldungen abzurufen, sind selbstverständlich barrierefrei zu gestalten.
Der BVV ist bis zum 31.08.2016 zu berichten.
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