Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die am 29. April 2016 stattgefundene Protestaktion von Bewohnerinnen und Bewohnern der Notunterkunft (NUK) Rathaus Wilmersdorf zusammen mit den zuständigen Stellen auf Landesebene zu untersuchen.
Die Untersuchung soll den Anlass des Protestes sowie die weiteren Abläufe analysieren.
Der BVV ist bis zum 30.08.2016 zu berichten.
BzStR Engelmann berichtet, dass die Auswertung der Protestaktion bereits stattgefunden hat und er die Unterkunft bereits aufgesucht hat. Er berichtet weiter, dass Bewohner*innenräte eingeführt worden sind und eine Bewohner*innenversammlung stattgefunden hat. Herr Engelmann ergänzt, dass es der ausdrückliche Wunsch sowohl der BVV als auch des Bezirksamtes ist, das ehemalige Rathaus Wilmersdorf als Flüchtlingsunterkunft zu erhalten. BV Süß beantragt infolgedessen den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt anzusehen. BV Hansen lehnt dies ab und möchte vom Bezirksamt eine schriftliche Beantwortung. BD Sauer ergänzt, dass sich der Antrag auf die Ereignisse vom 29.04. beziehen und die Antwort infolgedessen zufriedenstellend ist. BV Kaas Elias führt aus, dass die BVV einen Bericht erhalten sollte und stimmt für die Aufrechterhaltung des Antrags.
Der Vorsitzende stellt den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 5 dagegen: 8 Enthaltungen:
Danach stellt der Vorsitzende den Antrag zur Abstimmung.