Der Ausschuss für Straßen- und Grünflächen
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache hat sich durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, vierteljährlich einen Zustandsbericht über die Straßenschäden im Bezirk zu erstellen und der BVV vorzulegen, beginnend mit dem zweiten Quartal 2014. Insbesondere soll dieser Bericht enthalten, wann und wo Straßenschäden, die eine Sanierung jenseits kleiner Ausbesserungen notwendig machen, festgestellt wurden, welchen Kostenaufwand diese verursachen und wie lange die Verfahrenswege danach andauerten bis zur Umsetzung.
Ebenso soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe in der Genehmigungsphase Kostensteigerungen entstanden sind.