Auszug - Barrierefreiheit auf öffentlichen Spielplätzen
Herr Häntsch schlägt vor, den Antrag für durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären, da der Bezirk bereits in Umsetzung der entsprechenden UN-Konvention tätig geworden sei. Das Wort erhält Frau Cieschinger, ehemalige Bezirksverordnete und Mitinitiatorin des Antrags. Im Rahmen ihrer Gespräche mit der Verwaltung wurde von dort signalisiert, dass das Abarbeiten einer entsprechenden Liste im Rahmen der regulären Spielplatzbegehungen durchaus vorstellbar sei. Auch weise die bezirkliche Prioritätenliste schon barrierefreie Spielplätze aus und könnte somit entsprechend fortgeschrieben werden. Frau Pinkvoß-Müller weist auf die antragsseitige Formulierung hin, die die Erstellung eines Berichtes fordere, nicht das Ausfüllen eines Formulares. Teil zwei des Antrages sei bereits erledigt, weil Barrierefreiheit in der Spielplatzplanung grundsätzlich Berücksichtigung fände. Herr Schlosser bittet um Vertagung des Antrages und kündigt eine Überarbeitung an.
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