Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften
und Informationstechnologie
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Unisextoiletten eingerichtet werden können. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwidmung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine Unisextoilette eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht. Bei der Auswahl der umzuwidmenden Toilette sind nach Möglichkeit die vorhandenen Männertoiletten zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt wird beauftragt, Unisextoiletten in solchen Gebäuden einzurichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat.
Der BVV ist bis zum 31.12.2013 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Unisextoiletten eingerichtet werden können. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwidmung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine Unisextoilette eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht. Bei der Auswahl der umzuwidmenden Toilette ist die Anzahl der vorhandenen Männer- bzw. Frauentoiletten zu betrachten, so dass nach Umwidmung die vielerorts bestehende Ungleichheit der Anzahl der Toiletten für Männer und für Frauen nicht zusätzlich vergrößert wird.
Das Bezirksamt wird beauftragt, Unisextoiletten in solchen Gebäuden einzurichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat.
Der BVV ist bis zum 1. September 2013.