Auszug - Verschiedenes  

 
 
34. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 05.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Wilmersdorf
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Es wird ein aktueller Flyer der Jugendkunstschule verteilt

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Es wird ein aktueller Flyer der Jugendkunstschule verteilt.

Frau Stitz-Ulrici lädt zur Sommerparty auf dem Mädchengelände Jackie am 12. September 2013, ab 16 Uhr ein.

Herr Komischke regt an, sich in einer der nächsten JHA Sitzungen mit der teilweise problematischen Situation der Willkommensklassen zu beschäftigen.

Frau Jantzen und Frau Schütt weisen auf den YOUTH DAY am 15. November 2013 hin, an dem sich alle Jugendfreizeiteinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Bezirk beteiligen.

 

 

Ende der Sitzung:  19:12 Uhr 

 

 

 

 

 

 

              Neuhoff                                                                      von Pirani             

              Vorsitzender                                                                      Protokoll

 

 

 

 

 

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft                      

                                                                                                                                            Bernhard-Weiß-Str. 6

                                                                                                                                            10178 Berlin-Mitte

 

Konzept                                                                                                                                                                                                                                                                                                          (Stand1/9 2013)

 

 

 

Modellhafte  Erprobung einer unabhängigen Ombudstelle in der Berliner Jugendhilfe

2014/2015

 

 

Die Sicherung der Rechte von jungen Menschen und die Beteiligung der Eltern/Personensorgeberechtigten in der Kinder- und Jugendhilfe nimmt in der fachpolitischen Diskussion großen Raum ein. Insbesondere Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und deren Möglichkeiten zur Beschwerde gewinnen aufgrund der Empfehlungen der Runden Tische "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" und "Sexueller Kindesmissbrauch" besondere Bedeutung. Regelungen zur Implementierung von Beteiligungsverfahren durch eigenständige Beteiligungs- und Beschwerderechte sind u.a. durch die Verfahren im Rahmen der Betriebserlaubnis und als Bestandteil der Qualitätssicherung im Bundeskinderschutzgesetz verankert worden, um die Rechtsstellung der Kinder und Jugendlichen zu stärken.

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft misst den Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten auch   vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung des öffentlichen Jugendhilfeträgers hohe Bedeutung zu und hat einen Fachdiskurs mit Expertinnen und Experten der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu den Zielstellungen, Voraussetzungen, und Verfahren ombudschaftlicher Verfahren in der Jugendhilfe durchgeführt. Die in diesem Fachdiskurs gewonnenen Kernaussagen und Ergebnisse sind Grundlage des vorliegenden Diskussionsentwurfes.

 

Unter Einbeziehung bestehender Beschwerdeverfahren wurde die Entwicklung einer beteiligungsorientierten Beschwerdekultur in der Berliner Jugendhilfe zur Diskussion gestellt. Im Fokus waren sowohl das Beschwerdemanagement im Rahmen der Hilfeplanung, d.h. die Leistungsgewährung durch die Jugendämter, als auch die Beschwerdeverfahren im Rahmen der Leistungserbringung durch die freien Träger. Im Kern ging es um die Ausgestaltung eines Berliner Weges im Rahmen von ombudschaftlichen Verfahren zur Unterstützung und Durchsetzung von Rechten junger Menschen gegenüber öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe unter den Aspekten Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.

 

Am Ende des Fachdiskurses stand die klare Positionierung der Beteiligten zur modellhaften Erprobung einer unabhängigen Ombudstelle im Land Berlin als wichtiges Element der Beteiligung und als Bestandteil der Organisationskultur und Qualitätsentwicklung in der Berliner Jugendhilfe mit den folgenden Prämissen:

 

 

Handlungsfelder:

Die unabhängige Ombudstelle bietet Aufklärung, Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in Konfliktfällen in den definierten Handlungsfeldern des SGB VIII (individuelle Hilfen / hilfeplananaloge Leistungsgewährung) auf der Ebene der Leistungsgewährung (§§ 36, 79a SGB VIII) sowie auf der Ebene der Leistungserbringung (§§ 45, 77, 78aff SGB VIII) und leistet ggf. eine Überleitung in angrenzende Rechtsbereiche. Bestehende Regelverfahren der Jugendhilfe und Beschwerdeverfahren (z.B. Petition) werden nicht außer Kraft gesetzt.

 

Eine Ombudsstelle in der Jugendhilfe hat insbesondere Beistandsfunktionen für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien  und unterstützt  in Konfliktfällen. Sie ist ein wirksamer Ort zur Formulierung von Beschwerden und Konflikten und stellt nicht die Regelverfahren in Frage. Sie bietet eine hilfreiche "Übersetzungsfunktion" in beide Richtungen. Sie soll Wirksamkeit nach allen Seiten entfalten, systematische Rückmeldung in Verwaltung und Träger geben sowie die Übersetzung von Bedürfnissen und Bedarfen zum gemeinsamen Verständnis leisten.

Vordringliche Aufgabe der Ombudstelle besteht in der Vermittlung von Verstehens- und Verständnisprozessen der Konfliktpartner - die Ombudstelle soll Aufklärung im Verfahren gewährleisten, sowohl im Vorfeld von Entscheidungen als auch nach Entscheidungen begleitend und erläuternd tätig werden und ggf. auch die Vermittlung in bestehende regelhafte Beschwerdeverfahren leisten.

Die Ombudstelle bietet neben ihrer Kernaufgabe in Verbindung mit den Beschwerdefällen bei Bedarf auch eine Orientierungsberatung und Lotsenfunktion auf dem Feld der Individualhilfen mit Ausnahme der Hilfen im Kontext der familiengerichtlichen Verfahren. Sie ist keine allgemeine Jugendberatung oder Schiedsstelle.

 

Strukturelle Anbindung:

Es ist unabdingbar, dass der zukünftige Träger der unabhängigen Ombudstelle ein erfahrener Träger oder Trägerverbund der Jugendhilfe ist. Er sollte einerseits über vertiefte Kenntnis der Berliner Jugendhilfestrukturen, insbesondere im Bereich der individuellen Hilfen, verfügen. Auch eine Anbindung an eine bestehende Organisation oder bestehende Stiftung, die Erfahrungen auf dem Feld der Partizipation mitbringen, ist möglich. Es kommen nur Träger in Betracht, die nicht Leistungserbringer in den von der Arbeit der Ombudstelle betroffenen Handlungsfeldern sind.

 

Unabhängigkeit:

Vordringliches Merkmal einer Ombudstelle ist ihre Unabhängigkeit. Die neutrale Stelle muss als eine unabhängige und qualifizierte Vertrauensstelle außerhalb der Jugendhilfestrukturen angesiedelt sein, wenn die Regelstrukturen bei Konflikten und Beschwerden nicht greifen.  Sie unterliegt keiner Fachaufsicht, ist aber dennoch fachlich-inhaltlich in der Lage, Vorgehen und Handeln auf dem Feld der Jugendhilfe im Hinblick auf die Leistungsgewährung und Leistungserbringung einschätzen zu können. Sie wägt ab und prüft in Beschwerdefällen die Gründe für die Ablehnung von Leistungsanträgen und unterstützt unter Einbeziehung der Regelverfahren die Beschwerdeführer (Lotsenfunktion) im Verfahren. Die Ombudstelle muss offen zugänglich und sichtbar sein und in den Jugendämtern und Leistungsangeboten der Jugendhilfe bekannt gemacht werden.

Auf Grundlage einer entsprechenden Vereinssatzung ist sicherzustellen, dass die Ombudstelle fachlich durch die öffentliche und freie Jugendhilfe sowie den LJHA begleitet wird.

 

 

 

 

 

Beirat:

Die fachliche Begleitung wird durch einen spezifischen Beirat in der entsprechenden Zusammensetzung sichergestellt. Die Funktion des Beirates liegt in der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verfahren, er spricht Empfehlungen aus und befasst sich nicht mit Einzelfällen. Die Unabhängigkeit in der Einzelfallberatung muss gewährleistet bleiben.

 

Ausstattung und Finanzierung:

Für die geplante dreijährige modellhafte Erprobung der Ombudstelle sind Personal- und Sachkosten erforderlich. Voraussetzung ist ein Team von kompetenten, sehr erfahrenen JugendhilfeexpertInnen und JugendhilferechtexpertInnen (mindestens 1 hauptamtliche Stelle +  berufserfahrene (ältere) Ehrenamtliche/ Honorarkräfte sowie mindestens 1 Verwaltungskraft). Das Team sollte aus mindestens 3 Personen bestehen.

Erforderlich für die Mindestausstattung sind zentrale Räumlichkeiten mit mindestens 2 Büroräumen und 1 Beratungsraum sowie die verwaltungstechnische Unterstützung. Der Betrieb der Ombudstelle soll in den Räumen des zukünftigen Trägers stattfinden, in der Startphase beginnend mit 1 Fachkraft und 1 Verwaltungskraft, später ergänzt um weitere Fachkräfte und Ehrenamtliche.

 

Erprobungsphase:

Das Land  Berlin stellt im Jahr 2014 im Haushalt 110.000 ? und im Jahr 2015 130.000 ? für den Betrieb der unabhängigen Ombudstelle als Zuwendung zur Verfügung. Alle Bezirke beteiligen sich im Erprobungszeitraum mit dem symbolischen Wert von 5000 ? pro Bezirk an den Kosten zur Finanzierung des Modellprojektes. Ausgehend von einer Fallbearbeitung von ca. 100 Fällen/Jahr stehen damit für das erste Jahr 170.000 ? zur Verfügung zur Finanzierung der kalkulierten Personalkosten für 1,5 Stellen SozialpädagogInnen, 1 Verwaltungskraft, für Ehrenamtliche und Honorarkräfte sowie für Sachkosten wie die Erstausstattung, Mietaufwendungen etc.

 

Die Bezirke und das Land Berlin schaffen mit diesem Angebot ein gemeinsames Struktur- und Qualitätsmerkmal in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe. Sie handeln damit nach den neuen gesetzlichen Regelungen des §79a SGB VIII und dem explizit geforderten Grundsatz der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und fachlichen Weiterentwicklung.

 

Sofern sich im  zweiten Jahr abzeichnet, dass das Modellprojekt die erhofften Wirkungen zeigt, soll die Ombudstelle verstetigt und eine Umlagefinanzierung (öffentliche und freie Jugendhilfe) aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung in Anlehnung an den Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) verhandelt werden.

 

Evaluation:

Es ist geplant, das Modellprojekt fachlich extern zu begleiten und wissenschaftlich zu evaluieren. Für die Evaluation sollen Drittmittel geworben werden.

 

 

 

 

 

 

 


 

 
 

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