Auszug - Unisex-Toiletten  

 
 
34. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Wilmersdorf
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0658/4 Unisex-Toiletten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten/Linke(fraktionslos)/SPD 
Verfasser:Pabst/Cieschinger/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antrag wird von Frau von Wittich begründet

Der Antrag wird von Frau von Wittich begründet. Der JHA ist mitberatend und gibt folgendes Votum ab: 10:0:2.

 

Die BVV möge beschließen:

Das  Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Unisextoiletten eingerichtet werden können. Bei der  Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwidmung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine Unisextoilette eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht. Bei der Auswahl der umzuwidmenden Toilette ist die Anzahl der vorhandenen Männer- bzw. Frauentoiletten zu betrachten, so dass nach Umwidmung die vielerorts bestehende Ungleichheit der Anzahl der Toiletten für Männer und für Frauen nicht zusätzlich vergrößert wird.

Das Bezirksamt wird beauftragt, Unisextoiletten in solchen Gebäuden einzurichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat.

 

Der BVV ist bis zum 1. September 2013 zu berichten.

 

 


Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt

dem Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und

Informationstechnologie,

die BVV möge beschließen:

 

Das  Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Unisextoiletten eingerichtet werden können. Bei der  Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwidmung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine Unisextoilette eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht. Bei der Auswahl der umzuwidmenden Toilette ist die Anzahl der vorhandenen Männer- bzw. Frauentoiletten zu betrachten, so dass nach Umwidmung die vielerorts bestehende Ungleichheit der Anzahl der Toiletten für Männer und für Frauen nicht zusätzlich vergrößert wird.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Unisextoiletten in solchen Gebäuden einzurichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat.

 

Der BVV ist bis zum 1. September 2013.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:              2

 
 

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