Auszug - Jugendhilfeplan erstellen  

 
 
34. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Wilmersdorf
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0687/4 Jugendhilfeplan erstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Neuhoff/Röder 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die AG § 78 Jugendarbeit hat die Vorlage nach der letzten Diskussion im JHA nochmals präzisiert

In der Diskussion um den Antrag wird auf die Angebote der Jugendverbandsarbeit als ein Bestandteil der Jugendarbeit hingewiesen. Zum 2. Spiegelstrich soll in der Umsetzung auch die Zielgruppe der Familien mit Migrationshintergrund und Flüchtlingsfamilien berücksichtigt werden.

Der Änderungsantrag, einen 6. Spiegelstrich "Netzwerkarbeit" hinzuzufügen, wird mit 2:10:0 ablehnt.

Der Ursprungsantrag wird mit dem geänderten Berichtsdatum: 30. April 2014 mit 12:0:0 einstimmig angenommen.

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, einen Jugendhilfeplan zu erstellen und diesen stetig alle zwei Jahre fortzuschreiben. Darin sollen strategische Planungen für die Angebote der Jugendarbeit gemäß SGB VIII §11, Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII §13 und Angebote der Familienförderung gemäß SGB VIII §16 erfolgen.

Das Bezirksamt soll hierbei insbesondere erläutern, welche Bedarfe es für die Zukunft sieht und wie die bestehenden Angebote weiterentwickelt werden sollen. Hierzu soll folgendes berücksichtigt werden:

-          bereits bestehende Angebote (Fördersumme, Anzahl Angebotsstunden, Platzzahlen,                             Anzahl Mitarbeiter, Öffnungszeiten, Schwerpunktsetzung der Arbeit)

-          Bedarf an Angeboten für die verschiedenen Zielgruppen

-          Größe der jeweiligen Zielgruppe

-          Sozialindex

-          Angebotsvielfalt und Schwerpunktsetzung

 

Die Analysen und der Bedarf sollen zum einen für den Bezirk als Ganzen entwickelt werden, als auch auf die einzelnen Sozialräume bzw. Regionen heruntergebrochen werden.

Der Jugendhilfeplan soll im Jugendhilfeausschuss und mit den freien Trägern der Jugendhilfe diskutiert werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2014 erstmals und danach fortlaufend zu berichten.

 

Der Jugendhilfeausschuss

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, einen Jugendhilfeplan zu erstellen und diesen stetig alle zwei Jahre fortzuschreiben. Darin sollen strategische Planungen für die Angebote der Jugendarbeit gemäß SGB VIII §11, Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII §13 und Angebote der Familienförderung gemäß SGB VIII §16 erfolgen.

Das Bezirksamt soll hierbei insbesondere erläutern, welche Bedarfe es für die Zukunft sieht und wie die bestehenden Angebote weiterentwickelt werden sollen. Hierzu soll folgendes berücksichtigt werden:

 

-          bereits bestehende Angebote (Fördersumme, Anzahl Angebotsstunden, Platzzahlen, Anzahl Mitarbeiter, Öffnungszeiten, Schwerpunktsetzung der Arbeit)

-          Bedarf an Angeboten für die verschiedenen Zielgruppen

-          Größe der jeweiligen Zielgruppe

-          Sozialindex

-          Angebotsvielfalt und Schwerpunktsetzung

 

Die Analysen und der Bedarf sollen zum einen für den Bezirk als Ganzen entwickelt werden, als auch auf die einzelnen Sozialräume bzw. Regionen heruntergebrochen werden.

Der Jugendhilfeplan soll im Jugendhilfeausschuss und mit den freien Trägern der Jugendhilfe diskutiert werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2014 erstmals und danach fortlaufend zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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