Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
empfiehlt der BVV,
die BVV wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015 in der als Anlage beigefügten Fassung - einschl. Nachschiebeliste - mit folgenden Abschlusszahlen:
HAUSHALTS- EINNAHMEN AUSGABEN VERPFLICHTUNGS-
JAHR ERMÄCHTIGUNGEN
EUR EUR EUR
2014 627.975.300 627.975.300 3.805.000
2015 633.441.000 633.441.000 4.620.000
Darüber hinaus werden aus der Buchungsstelle 3620-42701 (Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) in 2014 und 2015 jeweils 50.000 ? im Rahmen der Haushaltswirtschaft gesperrt, bis geklärt ist, ob die Entnahme von 50.000 ? pro Jahr aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz zugunsten der Buchungsstelle 3701-52507 (Lernmittel) möglich ist.
Ferner entfällt jeweils der letzte Satz in den Erläuterungen bei 3911-23133 und bei 3630-68569.
Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelnen Titeln, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015 einzuarbeiten. Dies gilt bis zur Übersendung an das Abgeordnetenhaus von Berlin auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern - wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern - erforderlich sind.
Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zur o.a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen (siehe ggf. Anlagen).