Auszug - Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015  

 
 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 10.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0665/4 Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksbürgermeisterin 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung

empfiehlt der BVV,

die BVV wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015 in der als Anlage beigefügten Fassung - einschl. Nachschiebeliste - mit folgenden Abschlusszahlen:

 

HAUSHALTS-              EINNAHMEN              AUSGABEN              VERPFLICHTUNGS-

JAHR                                          ERMÄCHTIGUNGEN

              EUR              EUR              EUR

 

2014              627.975.300              627.975.300              3.805.000

 

2015              633.441.000              633.441.000              4.620.000

 

Darüber hinaus werden aus der Buchungsstelle 3620-42701 (Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) in 2014 und 2015 jeweils 50.000 ? im Rahmen der Haushaltswirtschaft gesperrt, bis geklärt ist, ob die Entnahme von 50.000 ? pro Jahr aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz zugunsten der Buchungsstelle 3701-52507 (Lernmittel) möglich ist.

 

Ferner entfällt jeweils der letzte Satz in den Erläuterungen bei 3911-23133 und bei 3630-68569.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelnen Titeln, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015 einzuarbeiten. Dies gilt bis zur Übersendung an das Abgeordnetenhaus von Berlin auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern - wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern - erforderlich sind.

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zur o.a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen (siehe ggf. Anlagen).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9              dagegen:      5                 Enthaltung:              0

 
 

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