Auszug - Abschlussberatung der Einzelpläne  

 
 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Es wird ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD/Bündnis 90/Die Grünen mit folgendem Text eingebracht: " Der Titel 52507/3701 (Lernmittel Grundschulen) wird verstärkt um je 50

 

Es wird ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD/Bündnis 90/Die Grünen mit folgendem Text eingebracht: " Der Titel 52507/3701 (Lernmittel Grundschulen) wird verstärkt um je 50.000,-- ? für 2014 und 2015 aus dem Titel 42701/3620 (Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen Musikschule):"

 

Dieser wird im Rahmen einer Diskussion, die sich im Wesentlichen um die nach § 7 Schulgesetz gebildeten Rücklagen dreht, angepasst und in folgender Fassung abgestimmt:

 

"Aus der Buchungsstelle 3620-42701 (Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) werden in 2014 und 2015 jeweils 50.000 ? im Rahmen der Haushaltswirtschaft gesperrt, bis geklärt ist, ob die Entnahme von 50.000 ? pro Jahr aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz zugunsten der Buchungsstelle 3701-52507 (Lernmittel) möglich ist."

 

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja: 9              Nein: 5              Enthaltung: 0

 

BzBm erklärt zukünftig, parallel mit der Berichterstattung gegenüber SenFin, auch diesen Ausschuss über den Stand der Rücklagen des Bezirks zu informieren. Als Auftakt dafür wird die tabellarische Übersicht für das HHJ 2013 diesem Protokoll beigefügt (Anlage 1).

 

Ferner wird Einvernehmen darüber hergestellt, dass die Erläuterungen bei 3911-23133 und bei 3630-68569 dergestalt verändert werden, dass jeweils der letzte Satz entfällt.

 

Für die Zukunft nimmt sich der Ausschuss vor, im Vorfeld der Beratungen zu einem Haushaltsplan die Buchungsstellen konkret zu benennen, für die in den Erläuterungen nachvollziehbare Angaben zur Berechung der Ansatzhöhe gemacht werden sollen.

 


 

 
 

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