Hr. BzStr Krüger fragt nach dem Sinn des Antrag. Ein Gebietsfreistellungsantrag habe nichts mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) zu tun. Gebietsfreistellungsanträge sind Angelegenheit des Senates. Alle zwei Jahre wird geschaut, ob eine staatliche Finanzierung vorliegt, eine Freistellung davon möglich sei. Wo der Wunsch seitens einer Wohnungsbaugesellschaft besteht, einzelne Wohnungen aus der Sozialbindung herauszunehmen, um sie zu vermieten, erst dann habe der Bezirk eine Handhabe. Der Antrag in der aktuellen Fassung habe so keinen Sinn. Der Text müsste präzisiert werden.
Fr. Andres (SPD-Fraktion) fragt nach, was der Begriff „Kategorie“ bedeute.
Hr. BzStr Krüger antwortet, dass damit der räumliche Bezug gemeint sei. Am Beispiel Schlangenbader Str. sei es so, dass es dort sehr große 2-Zimmer-Wohnungen gebe, die Mieten sehr hoch seien und gebeten wurde, diese ohne WBS vergeben zu können.
Hr. Dr. Lehmann (Fraktion B´90/Grüne) meint, dass der Antrag modifiziert werden müsse.
Hr. BzStr Krüger berichtet weiter, dass die Nachprüfungspflicht sich nur auf die sozial gebundenen Wohnungen bezöge, welches nur einen Bruchteil des Gesamtbestandes ausmache. Selbst im Rat der Bürgermeister sei darum gestritten worden, die „Schlange“ davon zu befreien, was weder Zustimmung im Rat der Bürgermeister noch bei der Senatsverwaltung fand.
Fr. Hansen (SPD-Fraktion) möchte den Antrag gerne zurückstellen.