Der Jugendhilfeausschuss hat den Antrag als "durch
Verwaltungshandeln erledigt" erklärt. BV Wittke stellt diesen Beschluss
zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen
Senatsstellen für ein verbindliches Meldesystem zwischen den Bezirken
einzusetzen.
Dieses muss mindestens folgende Punkte berücksichtigen:
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Der angekündigte Umzug eines vom Jugendamt oder
dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst betreuten Kindes ist vom bisher
zuständigen Bezirk den Stellen des zukünftigen Bezirks zu melden.
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Die Gesundheitsakten des Kindes werden an den
künftig zuständigen Bezirk übergeben. Die Eltern sind hierüber zu informieren.
-
Die Meldepflicht erstreckt sich auf Kinder bis
zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Der BVV ist bis zum 31.05.2009 zu berichten.