Der
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Bearbeitungszeiten im Zuständigkeitsbereich
des Wohnungsamtes kritisch zu überprüfen.
Dabei sind
insbesondere folgende Aspekte zu beachten:
-
Verlängerung
der Bearbeitungszeit durch Antragsaufnahme bei den Bürgerämtern und
Weiterleitung an das Wohnungsamt
-
Schulungsbedarf
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Anträgen auf Erteilung eines WBS oder
Wohngeld
-
Möglichkeiten
der verbesserten Zusammenarbeit von Bürgerämtern und Wohnungsamt.
Das
Bezirksamt bzw. der zuständige Bezirksstadtrat wird beauftragt, den zuständigen
Ausschuss in regelmäßigen Abständen über die Bearbeitungsstände im Wohnungsamt
(Anzahl der Anträge, Bearbeitungszeit, Personalsituation) zu informieren.
Der BVV ist
bis zum 28. Februar 2009 zu berichten.
Ursprungstext:
Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Antragsaufnahme und Bearbeitung durch die Bürgerämter
im Zuständigkeitsbereich des Wohnungsamtes kritisch zu überprüfen.
Dabei sind
insbesondere folgende Aspekte zu beachten:
-
Verlängerung
der Bearbeitungszeit durch Antragsaufnahme bei den Bürgerämtern und
Weiterleitung an das Wohnungsamt
-
Schulungsbedarf
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Anträgen auf Erteilung eines WBS oder
Wohngeld
-
Möglichkeiten
der verbesserten Zusammenarbeit von Bürgerämtern und Wohnungsamt.
Das
Bezirksamt wird beauftragt, der BVV zu den o.g. Aspekten eine Bestandsanalyse
verbunden mit einer Darstellung von Verbesserungsmöglichkeiten vorzulegen. Der
zuständige Ausschuss ist fortlaufend über die Personal- und
Organisationsentwicklung im Wohnungsamt zu informieren.
Der BVV ist
bis zum 31. Dezember 2008 zu berichten.