Auszug - Beratung und Bearbeitung im Wohnungsamt optimieren
Hr. Wendt (Fraktion B`90/Grüne)
begründet, dass sich durch die Änderungen im Wohngeldgesetz neue Anforderungen
für das Bezirksamt ergeben würden. Man müsse sich personell darauf vorbereiten. Er erläutert des Weiteren, dass ihn Fehler
bei der Bearbeitung motiviert hätten, diesen Antrag zu schreiben. Es müsse geschaut
werden, was optimiert werden könne. Fr. Hansen (SPD-Fraktion) erklärt,
dass aufgrund der aktuellen Presseberichte großer Bedarf an Nachschulungen
bestehe, um die Anträge auch schnell bearbeiten zu können. Sie habe einen
Änderungswunsch für den Antrag: „… wird aufgefordert,
Bearbeitungszeiten im Zuständigkeitsbereich des Wohnungsamtes kritisch zu
überprüfen.“ Ebenso würde sie von den genannten
Aspekten keine Analyse fordern, sondern darum bitten, dass der Bezirksstadtrat
in regelmäßigen Abständen über die Bearbeitungszeiten des Wohnungsamtes berichte. Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion)
meint, dass, wenn beklagt würde es wäre zu wenig Personal vorhanden und daher würde
die Bearbeitung zu langsam voran gehen, eine Analyse keinen Sinn mache. Frau
Hansens Vorschlag halte sie daher für sinnvoller. Ebenso würde sie gern von der
antragstellenden Fraktion wissen, bei welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Schulungsbedarf bestehe – ob bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Bürgerämter oder des Wohnungsamtes. Hr. Wendt (Fraktion B`90/Grüne)
antwortet, dass bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerdienste Schulungsbedarf
bestehe und evtl. die Zusammenarbeit zwischen den Bürgerämtern und dem
Wohnungsamt verbessert werden könnte. Hr. BzStr Krüger entgegnet vorab, dass
diese Informationen für die Bezirksverordneten nicht neu seien; dies alles
würde schon seit längerem im Ausschuss mitgeteilt. Des Weiteren erläutert er, dass die
Bürgerin bzw. der Bürger mit dem Antrag auf Wohngeld oder WBS ins Wohnungsamt
gehen kann, aber auch die Möglichkeit bestehe, den Antrag im Bürgeramt abzugeben,
von wo aus dieser weitergeleitet werde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Bürgerämter könnten bei der Abgabe jedoch nur formale Kriterien beachten,
die fachliche Beurteilung erfolge im Wohnungsamt und dies solle künftig auch
nicht verändert werden. Zur veränderten Gesetzeslage erklärt
Hr. BzStr Krüger weiter, dass in den letzten Jahren ein starker
Personalrückgang in den Wohnungsämtern erforderlich war, da Aufgaben wie z.B.
die Zweckentfremdungsverbotsverordnung weggefallen seien und das Personal daher
auf andere Bereiche aufgeteilt werden musste. Nun habe man die Umkehr in ein anderes
Extrem - durch die Änderung des Wohngeldgesetzes würden voraussichtlich aufgrund
der veränderten Bemessungsgrundlage 10-15 % mehr Anträge eingehen. Mit dem
jetzigen ausgedünnten Personal sei dies kaum zu bewältigen. Die
Senatsverwaltung für Finanzen bewillige jedoch keine zusätzlichen
Personalmittel. Der Stellenpool sei auch nicht ergiebig, weil das Personal nur für
eine bestimmte Zeit abgestellt werden würde
und aufgrund dessen, dass es im Bereich des Wohnungsamtes keine Einnahmen gebe,
bekomme man derzeit sowieso kein Personal aus dem Stellenpool. Es werde nun überlegt, ob in einigen
Fällen Abschlagszahlungen an die Antragstellerinnen und Antragsteller geleistet
werden. Im Moment würden die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter über die veränderte Rechtslage geschult. Es werden evtl. auch ein
bis zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die früher
im Wohnungsamt beschäftigt waren, für die Bewältigung der ersten Antragswelle
mit herangezogen. Weiter berichtet Hr. BzStr Krüger,
dass es Überlegungen der Regierung gebe, ab November 2008 zusätzlich eine
Energiekostenpauschale zu zahlen. Hierzu gebe es jedoch noch keine
abschließende Entscheidung. Ebenso teilt Hr. BzStr Krüger mit,
dass es auch im Bereich BAföG eine Antragssteigerung um 30% gebe, was
Personalaustausche innerhalb der Abteilung erschwere. Fr. Gnielinski (CDU-Fraktion) ist der
Meinung, dass durch die Ausführungen des BzStr´es Krüger die drei Spiegelstriche
des Antrages wegfallen könnten. Beim letzten Absatz würde sie dem
Änderungsvorschlag von Fr. Hansen zustimmen. Sie würde als Berichtsdatum eine
Änderung auf den 31.03.2009 vorschlagen. Fr. Centgraf (Fraktion B`90/Grüne) würde
sich beim ersten Satz den Ausführungen von Fr. Hansen anschließen. Ebenso
schlägt sie vor, den Bürgerinnen und Bürger den Tipp zu geben, mit dem Antrag ins
Wohnungsamt zu gehen, wenn man im Bürgeramt nicht weiter komme. Hr. Wendt (Fraktion B`90/Grüne) ist
der Meinung, dass nicht jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des
Bürgeramtes über Wohngeldrecht bescheid wissen müsse, aber wenigstens über generelles
Wissen verfügen sollte. Er gehe davon aus, dass die Informationen vom
Wohnungsamt nicht so klar an die Bürgerämter weitergegeben würden. Hr. BzStr Krüger entgegnet, dass es bei
dem konkreten Fall von Hrn. Wendt evtl. ein Missverständnis gegeben habe. Er
bitte darum, ihm bei solchen konkreten Fällen sofort eine Mitteilung zukommen
zu lassen, damit er dem dann nachgehen könne. Zu der Aussage von Fr. Centgraf
führt er aus, dass es einen Abgeordentenhaus-Beschluss gebe, der besage, dass alle
Anträge im Bürgeramt entgegen zu nehmen sind und dann an die entsprechenden
Abteilungen weitergeleitet werden sollen, wenn die Antragsteller diesen Weg
wählen. Man könne deshalb nicht davon abweichen. Er teilt weiter mit, dass nicht erst
dieser Antrag dazu führe, dass man sich mit der Thematik beschäftige, sondern dass
man dies schon seit März tue. Auch die Fortbildungen zum neuen Wohngeldrecht
würden schon seit längerem geplant sein. Hr. BzStr Krüger sagt weiter, dass er
keine Zusage dafür geben könne, dass die derzeit zeitnahe Bearbeitung der
Wohngeldanträge beibehalten werden könne. Fr. Dr. Timper (SPD-Fraktion) gibt die
Anregung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes der Bürgerin bzw. dem Bürger sagen sollen,
dass sie nur Anträge entgegen nehmen würden, aber keine Beratung dazu
durchführen könnten. Hr. BzStr Krüger antwortet, dass dies
genauso geschehe und dies auch so im Internet stehe. Hr. Wendt (Fraktion B`90/Grüne) bittet
um absatzweise Abstimmung: Der
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Bearbeitungszeiten im Zuständigkeitsbereich
des Wohnungsamtes kritisch zu überprüfen. Dabei sind
insbesondere folgende Aspekte zu beachten: -
Verlängerung
der Bearbeitungszeit durch Antragsaufnahme bei den Bürgerämtern und
Weiterleitung an das Wohnungsamt -
Schulungsbedarf
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Anträgen auf Erteilung eines WBS oder
Wohngeld -
Möglichkeiten
der verbesserten Zusammenarbeit von Bürgerämtern und Wohnungsamt. Das
Bezirksamt bzw. der zuständige Bezirksstadtrat wird beauftragt, den zuständigen
Ausschuss in regelmäßigen Abständen über die Bearbeitungsstände im Wohnungsamt
(Anzahl der Anträge, Bearbeitungszeit, Personalsituation) zu informieren. Der BVV ist
bis zum 28. Februar 2009 zu berichten. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Antragsaufnahme und Bearbeitung durch die Bürgerämter
im Zuständigkeitsbereich des Wohnungsamtes kritisch zu überprüfen. Dabei sind
insbesondere folgende Aspekte zu beachten: -
Verlängerung
der Bearbeitungszeit durch Antragsaufnahme bei den Bürgerämtern und
Weiterleitung an das Wohnungsamt -
Schulungsbedarf
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Anträgen auf Erteilung eines WBS oder
Wohngeld -
Möglichkeiten
der verbesserten Zusammenarbeit von Bürgerämtern und Wohnungsamt. Das
Bezirksamt wird beauftragt, der BVV zu den o.g. Aspekten eine Bestandsanalyse
verbunden mit einer Darstellung von Verbesserungsmöglichkeiten vorzulegen. Der
zuständige Ausschuss ist fortlaufend über die Personal- und
Organisationsentwicklung im Wohnungsamt zu informieren. Der BVV ist
bis zum 31. Dezember 2008 zu berichten. Abstimmungsergebnis: 1. und 3. Absatz: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 2. Absatz: dafür: 8
dagegen: 4 Enthaltung: 1 |
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