Auszug - Beratung und Bearbeitung im Wohnungsamt optimieren  

 
 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 08.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1008/3 Beratung und Bearbeitung im Wohnungsamt optimieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Wendt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hr

Hr. Wendt (Fraktion B`90/Grüne) begründet, dass sich durch die Änderungen im Wohngeldgesetz neue Anforderungen für das Bezirksamt ergeben würden. Man müsse sich personell darauf vorbereiten.

Er erläutert des Weiteren, dass ihn Fehler bei der Bearbeitung motiviert hätten, diesen Antrag zu schreiben. Es müsse geschaut werden, was optimiert werden könne.

 

Fr. Hansen (SPD-Fraktion) erklärt, dass aufgrund der aktuellen Presseberichte großer Bedarf an Nachschulungen bestehe, um die Anträge auch schnell bearbeiten zu können. Sie habe einen Änderungswunsch für den Antrag:

„… wird aufgefordert, Bearbeitungszeiten im Zuständigkeitsbereich des Wohnungsamtes kritisch zu überprüfen.“

Ebenso würde sie von den genannten Aspekten keine Analyse fordern, sondern darum bitten, dass der Bezirksstadtrat in regelmäßigen Abständen über die Bearbeitungszeiten des Wohnungsamtes berichte.

 

Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) meint, dass, wenn beklagt würde es wäre zu wenig Personal vorhanden und daher würde die Bearbeitung zu langsam voran gehen, eine Analyse keinen Sinn mache. Frau Hansens Vorschlag halte sie daher für sinnvoller.

Ebenso würde sie gern von der antragstellenden Fraktion wissen, bei welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulungsbedarf bestehe – ob bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerämter oder des Wohnungsamtes.

Hr. Wendt (Fraktion B`90/Grüne) antwortet, dass bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerdienste Schulungsbedarf bestehe und evtl. die Zusammenarbeit zwischen den Bürgerämtern und dem Wohnungsamt verbessert werden könnte.

 

Hr. BzStr Krüger entgegnet vorab, dass diese Informationen für die Bezirksverordneten nicht neu seien; dies alles würde schon seit längerem im Ausschuss mitgeteilt.

Des Weiteren erläutert er, dass die Bürgerin bzw. der Bürger mit dem Antrag auf Wohngeld oder WBS ins Wohnungsamt gehen kann, aber auch die Möglichkeit bestehe, den Antrag im Bürgeramt abzugeben, von wo aus dieser weitergeleitet werde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter könnten bei der Abgabe jedoch nur formale Kriterien beachten, die fachliche Beurteilung erfolge im Wohnungsamt und dies solle künftig auch nicht verändert werden.

Zur veränderten Gesetzeslage erklärt Hr. BzStr Krüger weiter, dass

in den letzten Jahren ein starker Personalrückgang in den Wohnungsämtern erforderlich war, da Aufgaben wie z.B. die Zweckentfremdungsverbotsverordnung weggefallen seien und das Personal daher auf andere Bereiche aufgeteilt werden musste. Nun habe man die Umkehr in ein anderes Extrem - durch die Änderung des Wohngeldgesetzes würden voraussichtlich aufgrund der veränderten Bemessungsgrundlage 10-15 % mehr Anträge eingehen. Mit dem jetzigen ausgedünnten Personal sei dies kaum zu bewältigen. Die Senatsverwaltung für Finanzen bewillige jedoch keine zusätzlichen Personalmittel. Der Stellenpool sei auch nicht ergiebig, weil das Personal nur für eine bestimmte Zeit  abgestellt werden würde und aufgrund dessen, dass es im Bereich des Wohnungsamtes keine Einnahmen gebe, bekomme man derzeit sowieso kein Personal aus dem Stellenpool.

Es werde nun überlegt, ob in einigen Fällen Abschlagszahlungen an die Antragstellerinnen und Antragsteller geleistet werden.

Im Moment würden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die veränderte Rechtslage geschult. Es werden evtl. auch ein bis zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die früher im Wohnungsamt beschäftigt waren, für die Bewältigung der ersten Antragswelle mit herangezogen.

Weiter berichtet Hr. BzStr Krüger, dass es Überlegungen der Regierung gebe, ab November 2008 zusätzlich eine Energiekostenpauschale zu zahlen. Hierzu gebe es jedoch noch keine abschließende Entscheidung.

Ebenso teilt Hr. BzStr Krüger mit, dass es auch im Bereich BAföG eine Antragssteigerung um 30% gebe, was Personalaustausche innerhalb der Abteilung erschwere.

 

Fr. Gnielinski (CDU-Fraktion) ist der Meinung, dass durch die Ausführungen des BzStr´es Krüger die drei Spiegelstriche des Antrages wegfallen könnten.

Beim letzten Absatz würde sie dem Änderungsvorschlag von Fr. Hansen zustimmen. Sie würde als Berichtsdatum eine Änderung auf den 31.03.2009 vorschlagen.

 

Fr. Centgraf (Fraktion B`90/Grüne) würde sich beim ersten Satz den Ausführungen von Fr. Hansen anschließen. Ebenso schlägt sie vor, den Bürgerinnen und Bürger den Tipp zu geben, mit dem Antrag ins Wohnungsamt zu gehen, wenn man im Bürgeramt nicht weiter komme.

 

Hr. Wendt (Fraktion B`90/Grüne) ist der Meinung, dass nicht jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Bürgeramtes über Wohngeldrecht bescheid wissen müsse, aber wenigstens über generelles Wissen verfügen sollte. Er gehe davon aus, dass die Informationen vom Wohnungsamt nicht so klar an die Bürgerämter weitergegeben würden.

 

Hr. BzStr Krüger entgegnet, dass es bei dem konkreten Fall von Hrn. Wendt evtl. ein Missverständnis gegeben habe. Er bitte darum, ihm bei solchen konkreten Fällen sofort eine Mitteilung zukommen zu lassen, damit er dem dann nachgehen könne. Zu der Aussage von Fr. Centgraf führt er aus, dass es einen Abgeordentenhaus-Beschluss gebe, der besage, dass alle Anträge im Bürgeramt entgegen zu nehmen sind und dann an die entsprechenden Abteilungen weitergeleitet werden sollen, wenn die Antragsteller diesen Weg wählen. Man könne deshalb nicht davon abweichen.

Er teilt weiter mit, dass nicht erst dieser Antrag dazu führe, dass man sich mit der Thematik beschäftige, sondern dass man dies schon seit März tue. Auch die Fortbildungen zum neuen Wohngeldrecht würden schon seit längerem geplant sein. Hr. BzStr Krüger sagt weiter, dass er keine Zusage dafür geben könne, dass die derzeit zeitnahe Bearbeitung der Wohngeldanträge beibehalten werden könne.

 

Fr. Dr. Timper (SPD-Fraktion) gibt die Anregung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes  der Bürgerin bzw. dem Bürger sagen sollen, dass sie nur Anträge entgegen nehmen würden, aber keine Beratung dazu durchführen könnten.

Hr. BzStr Krüger antwortet, dass dies genauso geschehe und dies auch so im Internet stehe.

 

Hr. Wendt (Fraktion B`90/Grüne) bittet um absatzweise Abstimmung:

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bearbeitungszeiten im Zuständigkeitsbereich des Wohnungsamtes kritisch zu überprüfen.

 

Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

 

-          Verlängerung der Bearbeitungszeit durch Antragsaufnahme bei den Bürgerämtern und Weiterleitung an das Wohnungsamt

-          Schulungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Anträgen auf Erteilung eines WBS oder Wohngeld

-          Möglichkeiten der verbesserten Zusammenarbeit von Bürgerämtern und Wohnungsamt.

 

Das Bezirksamt bzw. der zuständige Bezirksstadtrat wird beauftragt, den zuständigen Ausschuss in regelmäßigen Abständen über die Bearbeitungsstände im Wohnungsamt (Anzahl der Anträge, Bearbeitungszeit, Personalsituation) zu informieren.

 

Der BVV ist bis zum 28. Februar 2009 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Antragsaufnahme und Bearbeitung durch die Bürgerämter im Zuständigkeitsbereich des Wohnungsamtes kritisch zu überprüfen.

 

Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

 

-          Verlängerung der Bearbeitungszeit durch Antragsaufnahme bei den Bürgerämtern und Weiterleitung an das Wohnungsamt

-          Schulungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Anträgen auf Erteilung eines WBS oder Wohngeld

-          Möglichkeiten der verbesserten Zusammenarbeit von Bürgerämtern und Wohnungsamt.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV zu den o.g. Aspekten eine Bestandsanalyse verbunden mit einer Darstellung von Verbesserungsmöglichkeiten vorzulegen. Der zuständige Ausschuss ist fortlaufend über die Personal- und Organisationsentwicklung im Wohnungsamt zu informieren.

 

Der BVV ist bis zum 31. Dezember 2008 zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

1. und 3. Absatz:

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

 

2. Absatz:

dafür:       8                 dagegen:       4              Enthaltung:   1

 
 

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