Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Ausschuss für Geschäftsordnung,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
abweichend vom Beschluss der BVV über das “Eck-
punktepapier des Kinder- und
Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf” vom 22. Juni 2006
(Drucksache 1996/2) die Wahlperioden des KJP wie folgt neu zu regeln:
1.
Die Wahlperiode wird mit Wirkung für das im Herbst 2009
neu zu wählende Kinder- und Jugendparlament auf zwei Jahre festgelegt.
2.
Jeweils etwa 50 Prozent der Grundschulen, der
Oberschulen und der Jugendfreizeiteinrichtungen – ungefähr paritätisch
aufgeteilt auf die Stadtteile Charlottenburg und Wilmersdorf – wählen
zukünftig in geraden Jahren, die übrigen Einrichtungen in ungeraden Jahren. Die
Auswahl erfolgt durch Losentscheid.
3.
Ab- und/oder Nachwahlen in einzelnen Einrichtungen
bleiben hiervon unberührt.
4.
Die Umsetzung obliegt der Geschäftsstelle des KJP.
5.
Zur Realisierung dieser Neuregelung bleiben die aktuell
bereits gewählten Mitglieder des KJP, die aus Einrichtungen entsandt wurden,
die zukünftig in geraden Jahren wählen, bis zur Neuwahl im Jahr 2010 im Amt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht,
abweichend vom Beschluss der BVV über das “Eck-
punktepapier des Kinder- und
Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf” vom 22. Juni 2006
(Drucksache 1996/2) die Wahlperioden des KJP wie folgt neu zu regeln:
1.
Die Wahlperiode wird mit Wirkung für das im Herbst 2008
neu zu wählende Kinder- und Jugendparlament auf zwei Jahre festgelegt.
2.
Jeweils etwa 50 Prozent der Grundschulen, der
Oberschulen und der Jugendfreizeiteinrichtungen – ungefähr paritätisch
aufgeteilt auf die Stadtteile Charlottenburg und Wilmersdorf – wählen
zukünftig in geraden Jahren, die übrigen Einrichtungen in ungeraden Jahren.
3.
Ab- und/oder Nachwahlen in einzelnen Einrichtungen
bleiben hiervon unberührt.
4.
Die Umsetzung obliegt der Geschäftsstelle des KJP.
5.
Zur Realisierung dieser Neuregelung bleiben die aktuell
bereits gewählten Mitglieder des KJP, die aus Einrichtungen entsandt wurden,
die zukünftig in ungeraden Jahren wählen, bis zur Neuwahl im Jahr 2009 im Amt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: