Tagesordnung - 6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung  

 
 
Bezeichnung: 6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung
Datum: Mo, 06.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 3128
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Annahme der Niederschrift der 5. Sitzung      
Ö 2  
Anträge per elektronischer Post  
Enthält Anlagen
0909/3  
Ö 3  
BVV-Live im Internet  
Enthält Anlagen
0910/3  
Ö 4  
KJP-Potenziale besser erschließen  
Enthält Anlagen
0972/3  
    10.07.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.29 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Jugendhilfeausschuss (m) sowie in den Geschäftsordnungsausschuss (ffd

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Jugendhilfeausschuss (m) sowie in den Geschäftsordnungsausschuss (ffd.) einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    30.09.2008 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - vertagt
   

 

   
    06.10.2008 - Ausschuss für Geschäftsordnung
    Ö 4 - vertagt
   

 

   
    27.01.2009 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die BVV möge beschließen:

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt dem Ausschuss für Geschäftsordnung,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, abweichend vom Beschluss der BVV über das “Eck-

punktepapier des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf” vom 22. Juni 2006 (Drucksache 1996/2) die Wahlperioden des KJP wie folgt neu zu regeln:

 

1.      Die Wahlperiode wird mit Wirkung für das im Herbst 2009 neu zu wählende Kinder- und Jugendparlament auf zwei Jahre festgelegt.

2.      Jeweils etwa 50 Prozent der Grundschulen, der Oberschulen und der Jugendfreizeiteinrichtungen – ungefähr paritätisch aufgeteilt auf die Stadtteile Charlottenburg und Wilmersdorf – wählen zukünftig in geraden Jahren, die übrigen Einrichtungen in ungeraden Jahren. Die Auswahl erfolgt durch Losentscheid.

3.      Ab- und/oder Nachwahlen in einzelnen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.

4.      Die Umsetzung obliegt der Geschäftsstelle des KJP.

5.      Zur Realisierung dieser Neuregelung bleiben die aktuell bereits gewählten Mitglieder des KJP, die aus Einrichtungen entsandt wurden, die zukünftig in geraden Jahren wählen, bis zur Neuwahl im Jahr 2010 im Amt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, abweichend vom Beschluss der BVV über das “Eck-

punktepapier des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf” vom 22. Juni 2006 (Drucksache 1996/2) die Wahlperioden des KJP wie folgt neu zu regeln:

 

1.      Die Wahlperiode wird mit Wirkung für das im Herbst 2008 neu zu wählende Kinder- und Jugendparlament auf zwei Jahre festgelegt.

2.      Jeweils etwa 50 Prozent der Grundschulen, der Oberschulen und der Jugendfreizeiteinrichtungen – ungefähr paritätisch aufgeteilt auf die Stadtteile Charlottenburg und Wilmersdorf – wählen zukünftig in geraden Jahren, die übrigen Einrichtungen in ungeraden Jahren.

3.      Ab- und/oder Nachwahlen in einzelnen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.

4.      Die Umsetzung obliegt der Geschäftsstelle des KJP.

5.      Zur Realisierung dieser Neuregelung bleiben die aktuell bereits gewählten Mitglieder des KJP, die aus Einrichtungen entsandt wurden, die zukünftig in ungeraden Jahren wählen, bis zur Neuwahl im Jahr 2009 im Amt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig          dagegen:               Enthaltung:

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

   
    17.02.2009 - Ausschuss für Geschäftsordnung
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Dr

 

“Das Bezirksamt wird ersucht, abweichend vom Beschluss der BVV über das “Eck-

punktepapier des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf” vom 22. Juni 2006 (Drucksache 1996/2) die Wahlperioden des KJP wie folgt neu zu regeln:

 

1.     Die Wahlperiode wird mit Wirkung für das im Herbst 2009 neu zu wählende Kinder- und Jugendparlament auf zwei Jahre festgelegt.

2.     Jeweils etwa 50 Prozent der Grundschulen, der Oberschulen und der Jugendfreizeiteinrichtungen – ungefähr paritätisch aufgeteilt auf die Stadtteile Charlottenburg und Wilmersdorf – wählen zukünftig in geraden Jahren, die übrigen Einrichtungen in ungeraden Jahren. Die Auswahl erfolgt durch Losentscheid.

3.     Ab- und/oder Nachwahlen in einzelnen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.

4.     Die Umsetzung obliegt der Geschäftsstelle des KJP.

5.     Zur Realisierung dieser Neuregelung bleiben die aktuell bereits gewählten Mitglieder des KJP, die aus Einrichtungen entsandt wurden, die zukünftig in geraden Jahren wählen, bis zur Neuwahl im Jahr 2010 im Amt.”

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

   
    19.02.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.2.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu

Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu. (Konsensliste)

 

Ö 5  
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