Drucksache - 0909/3
Die BVV beschließt:
1. § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV lautet:
Zu den Sitzungen der Ausschüsse sind die Mitglieder eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder elektronisch einzuladen. Der/die Ausschussvorsitzende hat den Ausschuss, so oft es die Geschäfte erfordern, einzuberufen.
2. § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung der BVV lautet:
Der Vorsteher/die Vorsteherin setzt die Tagesordnung für die BVV im Benehmen mit dem Ältestenrat fest. Sie wird den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt spätestens drei Werktage vor der Sitzung schriftlich oder elektronisch vom Vorsteher/von der Vorsteherin bekannt gegeben.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
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