Drucksache - 0909/3  

 
 
Betreff: Anträge per elektronischer Post
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/FDP 
Verfasser:Centgraf/Schwarzenauer/Prof. Dr. Dittberner 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.06.2008 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
06.10.2008 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2008 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 11.06.2008
2. Version vom 07.10.2008
3. Version vom 16.10.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

1. § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV lautet:

 

Zu den Sitzungen der Ausschüsse sind die Mitglieder eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder elektronisch einzuladen. Der/die Ausschussvorsitzende hat den Ausschuss, so oft es die Geschäfte erfordern, einzuberufen.

 

2. § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung der BVV lautet:

 

Der Vorsteher/die Vorsteherin setzt die Tagesordnung für die BVV im Benehmen mit dem Ältestenrat fest. Sie wird den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt spätestens drei Werktage vor der Sitzung schriftlich oder elektronisch vom Vorsteher/von der Vorsteherin bekannt gegeben.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 


 

 
 

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