Auszug - Anträge per elektronischer Post
Frau Dr. Suhr regt in der Aussprache die Umsetzung dieser
Initiative in eine entsprechende Regelung der Geschäftsordnung an und legt
einen Änderungsantrag vor. Dieser wird in einer kurzen Aussprache einmütig
begrüßt. Eine elektronische Versendung würde durch eine Abfrage unter allen
Mitgliedern der BVV sowie den Bürgerdeputierten durch das BV-Büro ermöglicht
werden. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übernommene Änderungsantrag “Der Ausschuss für Geschäftsordnung beschließt, die
BVV möge beschließen: 1. § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV lautet: Zu den Sitzungen der Ausschüsse sind die Mitglieder eine
Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder elektronisch
einzuladen. Der/die Ausschussvorsitzende hat den Ausschuss, so oft es die
Geschäfte erfordern, einzuberufen. 2. § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung der BVV lautet: Der Vorsteher/die Vorsteherin setzt die Tagesordnung für die
BVV im Benehmen mit dem Ältestenrat fest. Sie wird den Bezirksverordneten und
dem Bezirksamt spätestens drei Werktage vor der Sitzung schriftlich oder
elektronisch vom Vorsteher/von der Vorsteherin bekannt gegeben.” wird zur Abstimmung gestellt und in dieser Fassung mit 7
Jastimmen, keiner Neinstimme und keiner Enthaltung angenommen. Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: 1. § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV lautet: Zu den Sitzungen der Ausschüsse sind die Mitglieder eine
Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder elektronisch
einzuladen. Der/die Ausschussvorsitzende hat den Ausschuss, so oft es die
Geschäfte erfordern, einzuberufen. 2. § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung der BVV lautet: Der Vorsteher/die Vorsteherin setzt die Tagesordnung für die
BVV im Benehmen mit dem Ältestenrat fest. Sie wird den Bezirksverordneten und
dem Bezirksamt spätestens drei Werktage vor der Sitzung schriftlich oder
elektronisch vom Vorsteher/von der Vorsteherin bekannt gegeben. Ursprungstext: Den
Bezirksverordneten, die dies wünschen, Anträge, Einladungen, Anfragen und
Antworten etc. die per Briefpost verschickt werden, auch per elektronischer
Post zukommen zu lassen. Der BVV ist
bis zum 31.07.2008 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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