Auszug - Anträge per elektronischer Post  

 
 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 06.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 3128
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0909/3 Anträge per elektronischer Post
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/FDP 
Verfasser:Centgraf/Schwarzenauer/Prof. Dr. Dittberner 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dr

Frau Dr. Suhr regt in der Aussprache die Umsetzung dieser Initiative in eine entsprechende Regelung der Geschäftsordnung an und legt einen Änderungsantrag vor. Dieser wird in einer kurzen Aussprache einmütig begrüßt. Eine elektronische Versendung würde durch eine Abfrage unter allen Mitgliedern der BVV sowie den Bürgerdeputierten durch das BV-Büro ermöglicht werden. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übernommene Änderungsantrag

 

“Der Ausschuss für Geschäftsordnung beschließt, die BVV möge beschließen:

 

1. § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV lautet:

 

Zu den Sitzungen der Ausschüsse sind die Mitglieder eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder elektronisch einzuladen. Der/die Ausschussvorsitzende hat den Ausschuss, so oft es die Geschäfte erfordern, einzuberufen.

 

2. § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung der BVV lautet:

 

Der Vorsteher/die Vorsteherin setzt die Tagesordnung für die BVV im Benehmen mit dem Ältestenrat fest. Sie wird den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt spätestens drei Werktage vor der Sitzung schriftlich oder elektronisch vom Vorsteher/von der Vorsteherin bekannt gegeben.”

 

wird zur Abstimmung gestellt und in dieser Fassung mit 7 Jastimmen, keiner Neinstimme und keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Ausschuss für Geschäftsordnung

 

Der Ausschuss für Geschäftsordnung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

1. § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV lautet:

 

Zu den Sitzungen der Ausschüsse sind die Mitglieder eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder elektronisch einzuladen. Der/die Ausschussvorsitzende hat den Ausschuss, so oft es die Geschäfte erfordern, einzuberufen.

 

2. § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung der BVV lautet:

 

Der Vorsteher/die Vorsteherin setzt die Tagesordnung für die BVV im Benehmen mit dem Ältestenrat fest. Sie wird den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt spätestens drei Werktage vor der Sitzung schriftlich oder elektronisch vom Vorsteher/von der Vorsteherin bekannt gegeben.

 

 

Ursprungstext:

Den Bezirksverordneten, die dies wünschen, Anträge, Einladungen, Anfragen und Antworten etc. die per Briefpost verschickt werden, auch per elektronischer Post zukommen zu lassen.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2008 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

 
 

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