Der Ausschuss für Geschäftsordnung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
1. § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV lautet:
Zu den Sitzungen der Ausschüsse sind die Mitglieder eine
Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder elektronisch
einzuladen. Der/die Ausschussvorsitzende hat den Ausschuss, so oft es die
Geschäfte erfordern, einzuberufen.
2. § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung der BVV lautet:
Der Vorsteher/die Vorsteherin setzt die Tagesordnung für die
BVV im Benehmen mit dem Ältestenrat fest. Sie wird den Bezirksverordneten und
dem Bezirksamt spätestens drei Werktage vor der Sitzung schriftlich oder
elektronisch vom Vorsteher/von der Vorsteherin bekannt gegeben.
Ursprungstext:
Den
Bezirksverordneten, die dies wünschen, Anträge, Einladungen, Anfragen und
Antworten etc. die per Briefpost verschickt werden, auch per elektronischer
Post zukommen zu lassen.
Der BVV ist
bis zum 31.07.2008 zu berichten.