BV Kaas-Elias begründet den
Antrag mit dem Hinweis auf die zur Zeit noch nicht gewährleistete Wahlfreiheit
in Bezug auf nicht gentechnisch veränderte Nahrungsmittel. In bezirklichen
Einrichtungen sollen deshalb grundsätzlich nur gentechnisch unveränderte
Nahrungsmittel abgegeben werden, um den Bürgerinnen und Bürgern in dieser
Hinsicht Sicherheit bieten zu können.
In der Diskussion wird
vorgeschlagen, den Antrag in einen Prüfauftrag für das Bezirksamt umzuändern.
Dem stimmt BV Kaas-Elias zu.
Der Änderungsantrag lautet:
Der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie gewährleistet werden kann, dass in
allen bezirklichen Einrichtungen und im Kita-Eigenbetrieb nur noch Lebensmittel
verwendet werden, die nach neuem Gentechnikgesetz ausdrücklich als "ohne
Gentechnik" gekennzeichnet sind. Es ist darzulegen, wie die Einhaltung der
Vorgabe mindestens in Kitas und Schulküchen gewährleistet werden kann.
Der BVV ist
bis zum 31.08.2008 zu berichten.
Ursprungstext:
Das
Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend in allen bezirklichen Einrichtungen und
im Kita-Eigenbetrieb nur noch Lebensmittel zu verwenden, die nach dem neuen
Gentechnikgesetz ausdrücklich als "ohne Gentechnik" gekennzeichnet
sind. Es ist darzulegen, wie die Einhaltung dieser Vorgabe insbesondere in
Kitas und Schulküchen gewährleistet werden kann.
Der BVV ist
bis zum 31.08.2008 zu berichten.
Der Änderungsantrag wird
vom Vorsitzenden zur Abstimmung gestellt: