Auszug - Nutzungsrecht der Berliner Busspuren erweitern
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BV Hansen stellt die Schwierigkeiten von Pflegekräften dar, fristgerecht zum Einsatzort zu gelangen. Sie legt einen geänderten Antrag mit der neuen Überschrift “Mobilität der Hauspflegedienste sichern” vor. Frau
Schmiedhofer weist darauf hin, dass Hauspflegedienste seit 1992 im eingeschränkten
Halteverbot halten dürfen. Zusätzlich erhalten Sie Ausnahmegenehmigungen für
die Parkraumbewirtschaftung, d.h. sie müssen keine Parkgebühren entrichten. Sie
weist darauf hin, dass die Busspur kein sozial- sondern ein verkehrspolitisches
Instrument zur Bevorzugung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
gegenüber dem Individualverkehr ist. Die Öffnung der Busspur für die
Pflegedienste könnte eine Ausdehnung auch auf andere Dienstleistungen, die im
Notfall oder unter Zeitdruck gerufen werden, bedeuten. BV Wittke bittet das
Bezirksamt aufgrund der Hinweise der BzStR’in, alle Pflegedienste von den
bestehenden Regelungen zu informieren. Er schlägt vor, den zweiten Satz des
Antrags zu streichen. Nach breiter Diskussion stellt der Vorsitzende den
Änderungsantrag zur Abstimmung: Der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt
dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21, die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür
einzusetzen, dass die Busspur im Land Berlin von Ärzten im Einsatz und
Fahrzeugen der Hauspflegedienste befahren werden darf. Abstimmungsergebnis: dafür: 5 dagegen: 9
Enthaltung: |
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