Der
Ausschuss für Kultur und Weiterbildung
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Die
Vorsteherin / der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung beruft einen
Denkmalbeirat ein zur Unterstützung von BVV und BA bei Angelegenheiten, die
Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen.
Der Beirat
wird gebildet aus:
-
zwei
Mitgliedern des BA (je ein Mitglied der Bereiche
-
Bau/Grünflächen
bzw. Kultur)
-
je
ein bis zwei Mitgliedern jeder Fraktion der BVV (aus den
-
zuständigen
Ausschüssen)
-
2
- 3 unabhängigen, dem Bezirk verbundenen
-
Denkmal-Experten/-innen.
Die
Denkmal-Experten/-innen werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des
Denkmalbeirats von der Vorsteherin / dem Vorsteher der
Bezirksverordnetenversammlung berufen.
Die Treffen
finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt,
mindestens halbjährlich, auf denen das BA über die Situation im Bezirk
berichtet.
Der
Denkmalbeirat kann zu bevorstehenden Bauvorhaben im Bezirk hinsichtlich
-
der
Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau
-
denkmalgeschützter
Gebäude und Gartenanlagen,
-
der
Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude,
-
der
Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder
-
Umbauvorhaben
Stellungnahmen
abgeben.
Der
Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen
vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und
Empfehlungen aussprechen.
Der
Denkmalbeirat wird der Vorsteherin / dem Vorsteher der
Bezirksverordnetenversammlung zugeordnet.
Nach spätestens
drei Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.
Ursprungstext:
Das
Bezirksamt beruft einen Denkmalbeirat
ein zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die Bau- oder
Gartendenkmäler des Bezirks betreffen.
Der Beirat
wird gebildet aus:
-
zwei
Mitgliedern des Bezirksamtes
(je ein Mitglied von Bau/Grünflächen und Kultur)
-
je
ein bis zwei Mitgliedern jeder Fraktion der BVV
-
2-3
unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmal-Expertinnen/Experten.
Die Denkmal-Expertinnen/Experten werden auf Vorschlag der
anderen Mitglieder des Denkmalbeirats vom Bezirksamt berufen.
Die Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds
des Denkmalbeirats statt, mindestens halbjährlich, auf denen das Bezirksamt
über die Situation im Bezirk berichtet.
Der Denkmalbeirat soll bevorstehende Bauvorhaben im Bezirk
begutachten hinsichtlich
-
der
Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau
denkmalgeschützter Gebäude und Gartenanlagen,
-
der
Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude,
- der Beantragung
des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben.
Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und
ökonomischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente
zusammentragen und Empfehlungen aussprechen. Und er soll das Bezirksamt von
Schäden an Denkmälern in Kenntnis setzen.
Der
Denkmalbeirat wird dem Baustadtrat zugeordnet.
Nach
spätestens drei Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats
statt.
Der BVV ist
bis zum 30.11.2007 zu berichten.
Begründung:
Die
Auseinandersetzungen um das Schoeler-Schlösschen, die Kurfürstendamm-Theater,
den Zoo Palast und die Wiederherstellung des Charlottenburger Tors, samt den
zugehörigen Kandelabern, haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, durch die Arbeit
eines Denkmalbeirats Bezirksamt und BVV zu unterstützen. So werden sachlich und
finanziell befriedigende Ergebnisse erleichtert und ein größerer Kreis
engagierter und sachkundiger Menschen in die Suche nach Lösungen einbezogen.