Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, durch gezielte Maßnahmen
gefährdete Kinder zu schützen sowie Kinder vor Verwahrlosung zu bewahren.
Þ Zum wirksameren Kinderschutz soll
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ein Netzwerk entwickelt werden, welches
freie Träger bzw. geeignete Einrichtungen einschließt.
Ziel eines solchen Netzwerkes soll
es sein,
-
im
Bezirk einen wirksamen Schutz von Kindern zu erreichen, die gefährdet bzw. von
Verwahrlosung bedroht sind,
-
bei
Problemfällen konkrete Hilfsangebote anbieten zu können sowie
-
Erziehungsberechtigte Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung ihres Kindes, zur
Erziehungsberatung und für wirtschaftliche Hilfen aufzuzeigen.
Þ In
diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt eine Anlaufstelle einrichten, an die
sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Schutz von Kinder wenden können.
Þ Um Familien und Alleinerziehende
mit Neugeborenen zu unterstützen, wird das Bezirksamt ferner aufgefordert, im
Bezirk lebende Eltern schon bei der Geburt ihres Kindes in geeigneter Form über
wirtschaftliche und gesundheitliche Hilfen für Familien und Alleinerziehende,
über Angebote zur Elternbildung und über weitere Angebote für Kinder umfassend
zu informieren.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, durch gezielte Maßnahmen
gefährdete Kinder zu schützen sowie Kinder vor Verwahrlosung zu bewahren.
Þ Zum wirksameren Kinderschutz soll
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ein Netzwerk entwickelt werden, welches
freie Träger bzw. geeignete Einrichtungen einschließt.
Ziel eines solchen Netzwerkes soll
es sein,
-
im
Bezirk einen wirksamen Schutz von Kindern zu erreichen, die gefährdet bzw. von
Verwahrlosung bedroht sind,
-
bei
Problemfällen konkrete Hilfsangebote anbieten zu können sowie
-
Eltern
und Alleinerziehenden Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung ihres Kindes, zur
Erziehungsberatung und für wirtschaftliche Hilfen aufzuzeigen.
Þ In
diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt eine Anlaufstelle einrichten, an die
sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Schutz von Kinder wenden können.
Þ Um Familien und Alleinerziehende
mit Neugeborenen zu unterstützen, wird das Bezirksamt ferner aufgefordert, im
Bezirk lebende Eltern schon bei der Geburt ihres Kindes in geeigneter Form über
wirtschaftliche und gesundheitliche Hilfen für Familien und Alleinerziehende,
über Angebote zur Elternbildung und über weitere Angebote für Kinder umfassend
zu informieren.
BV Schöne berichtet, dass laut
heutiger Pressemitteilung der Senat der Vorlage zum “Konzept für ein
Netzwerk Kinderschutz” seine Zustimmung erteilt hat, nachdem diese am
16.02.07 vom Rat der Bürgermeister abgesegnet wurde. Für dieses Vorhaben sollen
nach Aussage von Senator Zöllner Landesmittel in Höhe von 1,1 Mio Euro
bereitgestellt werden. Er bittet die Verwaltung um kurze Sachstandsmitteilung
bezüglich der Kooperationsvereinbarungen, die laut Senatsbeschluss zwischen den
jeweiligen Jugend- und Gesundheitsämtern auf Bezirksebene geschlossen werden
sollen. Frau Schmiedhofer teilt mit, dass die Kooperationsvereinbarung nunmehr
in der vierten Fassung vorliegt und der Abschluss in Sicht sei. Nach der
Planung wird es demnächst jeweils einen Ansprechpartner im Jugend- und
Jugendgesundheitsamt geben. In Bezug auf die von BV Schöne genannten
Finanzmittel, muss sie bedauerlicher Weise betonen, dass dies mit keinerlei
zusätzlichen Ressourcen für die Bezirke verbunden sein wird, sondern damit
hauptsächlich das Notrufsystem sowie die Öffentlichkeitsarbeit finanziert
werden. Der Vorschlag von BV Centgraf die Formulierung “Eltern und
Alleinerziehende” zu ändern, wird von der CDU-Fraktion aufgegriffen und
soll durch “Erziehungsberechtigte” ersetzt werden. BV Wittke bittet
um Abstimmung und Votum für den JHA. Der Beschluss erfolgt einstimmig und
lautet wie folgt:
“Der Ausschuss Soziales, Gesundheit und Arbeit stimmt
der Drucksache 0031/3 in den Punkten, die in seine Zuständigkeit fallen, mit
der Änderung (2. Absatz, 3. Spiegelstrich) ‚Eltern und
Alleinerziehende‘ in ‚Erziehungsberechtigte” umzuformulieren,
zu”