BV Tillinger möchte den heutigen Ausschuss dazu nutzen, um grundsätzlich
das Thema Heimaufsicht wegen des aktuellen Vorfalls im
„Lazarus-Pflegeheim“ anzusprechen, auch wenn dieses nicht im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf angesiedelt ist
BV Tillinger möchte den heutigen Ausschuss dazu nutzen, um
grundsätzlich das Thema Heimaufsicht wegen des aktuellen Vorfalls im
“Lazarus-Pflegeheim” anzusprechen, auch wenn dieses nicht im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf angesiedelt ist. Frau Schmiedhofer stellt fest, dass
dieses Thema in regelmäßigen Abständen den Ausschuss beschäftigt und fasst mit
Frau Dr. Sinn, als stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes insbesondere
für neue Mitglieder die Schwerpunkte in Sachen Rechtslage und Zuständigkeiten
zusammen. Die Heimaufsicht ist zentral bei der zuständigen Senatsverwaltung
angesiedelt und für die Kontrollen der Einrichtungen im Land Berlin verantwortlich.
Versuche, die Zuständigkeit der Heimaufsicht in die Verantwortung der Bezirke
zu übertragen – zu dezentralisieren – sind bisher gescheitert. Bis
zum Jahr 2001 durften die Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes die
Einrichtungen nur betreten, wenn sie im Wege der Amtshilfe von der Heimaufsicht
hinzugezogen wurden. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes besitzen die
Amtsärzte der Gesundheitsämter nunmehr ausschließlich das Recht die
Einrichtungen zu betreten, um Kontrollen bezüglich der Hygiene, aber nicht
der Pflegeabläufe vorzunehmen (Lediglich bei den Einrichtungen der
Wilmersdorfer Seniorenstiftung, deren Vorstandsvorsitzende Frau Schmiedhofer
selbst ist, sähen die Möglichkeiten der Einflussnahme anders aus.) Sollten sich
dabei Mängel in der Pflege offenbaren, informieren die Mitarbeiter/innen des
Gesundheitsamtes die Heimaufsicht und es wird ein gemeinsamer Termin mit dem
Medizinischen Dienst der Krankenkasse vorgenommen. Die Erfahrungen des
örtlichen Gesundheitsamtes mit der Heimaufsicht bezeichnet Frau Dr. Sinn
grundsätzlich als gut, auch wenn diese ihre eventuell eingeleiteten Maßnahmen
nach einem Vorfall nicht “veröffentlicht”. Der Ausschuss ist
einhellig der Meinung, dass sich solche Vorgänge wie im aktuellen Fall nie ganz
verhindern lassen, allerdings wäre es wünschenswert, wenn die Sensibilität in
der Öffentlichkeit dadurch geschärft wird.