Die Konferenz der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur begrüßt insbesondere im Interesse der von SED-Unrecht Betroffenen, dass vom Bundesministerium der Justiz ein Gesetzentwurf zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt wurde. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben vor Ablauf der Legislaturperiode umzusetzen. Der Entwurf greift dabei auch Vorschläge der Konferenz der Landesbeauftragten auf.
Grundsätzliche Zustimmung gibt es u.a. für die Vorschläge zur Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds, zur Dynamisierung der „Opferrente“ für ehemalige politische Häftlinge und der Ausgleichsleistungen für beruflich Benachteiligte und zur Einführung einer Leistung für Betroffene von Zwangsaussiedlungen.
Kritik üben die Landesbeauftragten an der unzureichenden finanziellen Ausstattung des Bundeshärtefallfonds. Gefordert wird eine deutliche Erhöhung der „Opferrente“ sowie wirksame Erleichterungen bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden. Die Landesbeauftragten kritisieren ferner die Ausgestaltung der Einmalzahlung für Betroffene von Zwangsaussiedlungen. Darüber hinaus fordern sie ein Zweitantragsrecht nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und einen dauerhaften und regelmäßigen Ausgleich für Betroffene von DDR-Zwangsdoping.
Die Landesbeauftragten in den ostdeutschen Ländern und Berlin bieten entsprechend ihrer Ländergesetze eine professionelle Beratung für Betroffene von SED-Unrecht.