Am 15. Januar 1990 wurde der SED mit der Erstürmung der Stasi-Zentrale in Berlin ihr wichtigstes Machtinstrument endgültig entrissen. Aber noch heute leiden viele Menschen unter den wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Verfolgung durch die kommunistische Diktatur.
Um den Betroffenen zu helfen, hat das Land Berlin einen Härtefallfonds aufgelegt, der beim Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) angesiedelt ist. Aus dem Fonds können Berlinerinnen und Berliner Unterstützung erhalten, die in der sowjetischen Besatzungszone oder in der DDR politisch verfolgt, später rehabilitiert wurden und sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notsituation befinden.
„Die Nachfrage nach Unterstützung aus dem Härtefallfonds ist mehr als 30 Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur immer noch sehr groß. Viele Opfer befinden sich auch heute noch in einer prekären Lage, aus der sie ohne Hilfe nicht herauskommen“, so der Aufarbeitungsbeauftragte Tom Sello.
Mögliche Hilfen aus dem Härtefallfonds betreffen unter anderem Aus- und Fortbildungen, medizinische Maßnahmen oder die Verbesserung der Mobilität. Hilfsmaßnahmen durch den Härtefallfonds gibt es nur, wenn eine Rehabilitierung der politischen Verfolgung vorliegt und wenn keine anderen Hilfesysteme greifen. Laufende Kosten deckt der Härtefallfonds nicht ab.
Wie die Unterstützungsleistungen gewährt werden, regelt eine Richtlinie. Interessenten können sich beim BAB anmelden und erhalten eine individuelle Beratung sowie Hilfe bei der Antragsstellung. Die Richtlinie zum Download sowie weitere Informationen zum Härtefallfonds erhalten Sie auf der Webseite des Berliner Aufarbeitungsbeauftragten.